Friedenswahlen in der Sozialversicherung
Insbesondere Untersuchungen zu den Entscheidungsfreiräumen der Sozialversicherungsträger und ihrer Verbände
Seiten
2005
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-54547-8 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-54547-8 (ISBN)
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Gemäß
46 Abs. 3 SGB IV ist es zulässig, dass die Sozialwahlen als Friedenswahlen durchgeführt werden. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger gelten als gewählt, wenn es aufgrund geringer Bewerberzahlen an einer Auswahlmöglichkeit für die Wahlberechtigten fehlt. Ziel der Untersuchung ist es, die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Vorgaben von Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zu überprüfen. Hierzu werden die Entscheidungsfreiräume in den einzelnen Zweigen des Sozialversicherungssystems sowie auf Verbandsebene dargestellt. Besonderes Interesse gilt hierbei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Krankheit, die in hohem Maße von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmt werden. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, Sozialwahlen als Friedenswahlen durchzuführen.
46 Abs. 3 SGB IV ist es zulässig, dass die Sozialwahlen als Friedenswahlen durchgeführt werden. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger gelten als gewählt, wenn es aufgrund geringer Bewerberzahlen an einer Auswahlmöglichkeit für die Wahlberechtigten fehlt. Ziel der Untersuchung ist es, die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Vorgaben von Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zu überprüfen. Hierzu werden die Entscheidungsfreiräume in den einzelnen Zweigen des Sozialversicherungssystems sowie auf Verbandsebene dargestellt. Besonderes Interesse gilt hierbei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Krankheit, die in hohem Maße von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmt werden. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, Sozialwahlen als Friedenswahlen durchzuführen.
Die Autorin: Astrid Windels-Pietzsch; Studium der Zahnheilkunde in Münster; 1984 Promotion am Institut für Rechtsmedizin der Universität Münster; 1987-1998 Vertragszahnärztin in Bochum; 1998-2002 Studium der Rechtswissenschaften in Bochum; 2003-2005 Referendariat; seit 2005 Rechtsanwältin in Düsseldorf.
Aus dem Inhalt : Das Institut der Friedenswahlen unter dem Aspekt der gesetzlichen Fiktion und die verfassungsrechtlichen Vorgaben von Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG - Entscheidungsfreiräume in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung - Darstellung der Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung und für deren Verbände.
Erscheint lt. Verlag | 15.12.2005 |
---|---|
Reihe/Serie | Bochumer Schriften zum Sozialrecht ; 11 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 280 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Besonderes Verwaltungsrecht | |
Schlagworte | Bundesausschuss • Deutschland • Entscheidungsfreiräumen • Friedenswahlen • ihrer • insbesondere • Pietzsch • Rentenversicherung • Sozialversicherung • Sozialversicherungsträger • Sozialversicherungswahlen • Sozialwahl • Unfallversicherungsträger • Untersuchungen • Verbände • Windels |
ISBN-10 | 3-631-54547-9 / 3631545479 |
ISBN-13 | 978-3-631-54547-8 / 9783631545478 |
Zustand | Neuware |
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