Lohnpfändung - Klaus Hock

Lohnpfändung

Leitfaden für die betriebliche Praxis

(Autor)

Buch
80 Seiten
2005 | 5., Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-04990-9 (ISBN)
29,80 inkl. MwSt
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Dieser Leitfaden bietet die grundlegenden Informationen rund um das Thema Lohnpfändung. Er zeigt anhand vieler Beispiele und konkreten Pfändungs-Berechnungen wie eine Pfändung durchgeführt wird und wie Sie sich gegen Haftungsrisiken schützen. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Welche Teile des Einkommens dürfen nicht gepfändet werden? Wie gehen Sie bei Sonderfällen vor. Dieses Handbuch gibt Ihnen zuverlässig Antwort auf Ihre Fragen.
INHALTE
- Kompakte Darstellung der rechtlichen Grundlagen
- Sämtliche relevante Rechtsvorschriften
- Lohnpfändungs-ABC
- Offizielle Tabelle der pfändbaren Beträge

AUF CD-ROM
- Pändungsrechner
- Berechnungsformblatt zur Lohnpfändung
- Formulare und Muster wie z. B. Abmahnung, Drittschuldnererklärung, Zwangsvollstreckung

Teil A: Die Lohnpfändung1. Übersicht über die Hauptpflichten des Arbeitgebers2. Welche Wirkung hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?3. Was ist eine Vorpfändung?4. Welche Auskünfte hat der Arbeitgeber zu geben?5. Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger berechnet? - Was gehört zum Arbeitseinkommen?
- Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?
- Begünstigte Pfändung in Sonderfällen (§ 850f Abs. 2, 3 ZPO)

6. Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen Unterhaltsgläubiger berechnet? - Wer ist Unterhaltsgläubiger?
- Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?

7. Zusammentreffen mehrerer Pfändungen - Zustellung mehrerer normaler Pfändungen
- Normale Pfändung mit nachfolgend bevorrechtigter Pfändung
- Unterhaltspfändung mit nachfolgend normaler Pfändung
- Mehrere Pfändungen von Unterhaltsgläubigern

8. Was ist der für die Pfändung maßgebliche Auszahlungszeitraum?9. Sonderfälle der Berechnung des pfändbaren Betrages - Vorschuss/Abschlagszahlung
- Darlehensgewährung, Aufrechnung
- Nachzahlungen, Lohnrückstände
- Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern
- Pfändung von einmaligen Vergütungen (§ 850i ZPO)
- Pfändungsfreibetrag unter Sozialhilfesatz

10. Pfändung und Lohnabtretung
11. Hinterlegung des gepfändeten Lohnes
12 Richtige Schuldentilgung durch den Arbeitgeber13. Lohnverschiebung und Lohnverschleierung (§ 850h ZPO)14. Erweiterter Pfändungsschutz durch Erhöhung des unpfändbaren Betrages (§ 850 f Abs. 1 ZPO)15. Beendigung des Arbeitsverhältnisses16. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers - Gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Gegen die zu vollstreckende Forderung
- Gegen die gepfändete Lohnforderung

17. Schutz des guten Glaubens des Arbeitgebers18. Auswirkung der Verbraucherinsolvenz auf Pfändung und Abtretung - Auswirkungen auf Abtretungen
- Auswirkungen auf Lohnpfändungen
- Auswirkungen auf die Aufrechnungsbefugnis des Arbeitgebers
- Auswirkungen auf ein Abtretungsverbot

19. Berechnungsformular Lohnpfändung

Teil B: Lohnpfändungs-ABC
Mit über 70 Stichworten von Abfindung bis Zuwendung

Teil C: Pfändungstabellen ab Juli 2005
1. Monatssätze
2. Wochensätze
3. Tagessätze

Teil D: Gesetzliche Regelungen
1. Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug)
2. Zivilprozessordnung (Auszug)
3. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (Auszug)
4. Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) (Auszug)
5. Einkommensteuergesetz (Auszug)
6. Abgabenordnung (Auszug)

Stichwortverzeichnis

III. Was ist eine Vorpfändung? Die Vorpfändung ist eine private schriftliche Erklärung des Gläubigers an Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, dass eine Pfändung unmittelbar bevorsteht (§ 845 ZPO). Sie ist verbunden mit der Aufforderung - an den Drittschuldner, den beschlagnahmten Teil nicht an den Schuldner zu zahlen und - an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten. Für die Wirksamkeit der Vorpfändung ist zwingend erforderlich, dass sie dem Arbeitgeber vom Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Dieser darf sich der Post bedienen. Mit Zustellung hat die Vorpfändung Beschlagnahmewirkung. Der Arbeitgeber hat die von der Vorpfändung erfassten Einkommensbeträge einzubehalten, aber noch nicht an den Gläubiger abzuführen. Erst wenn binnen der Frist von 1 Monat ein entsprechender Pfändungsüberweisungsbeschluss nachfolgt, kann die Auszahlung an den Gläubiger erfolgen. Die Vorpfändung sichert dem Gläubiger auch den Rang vor zeitlich nachfolgenden Pfändungen. Beschlagnahme wie Rangwirkung gehen jedoch rückwirkend verloren, wenn nicht innerhalb eines Monats die Zustellung des gerichtlichen Pfändungsbeschlusses hinsichtlich der in der Vorpfändung angeführten Forderung an den Arbeitgeber nachfolgt.

Reihe/Serie Haufe Betriebspraxis
Sprache deutsch
Einbandart Kunststoff
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Schlagworte Drittschuldnererklärung • Hardcover, Softcover / Recht/Arbeitsrecht, Sozialrecht • HC/Recht/Arbeitsrecht, Sozialrecht • HC/Recht/Sonstiges • Lohnabtretung • Lohnpfändung • Pfändung
ISBN-10 3-448-04990-5 / 3448049905
ISBN-13 978-3-448-04990-9 / 9783448049909
Zustand Neuware
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