Dienstherrnfähigkeit der Kirchen.
Die Untersuchung stellt einen zentralen Aspekt des Körperschaftsstatus der Religionsgesellschaften in den Vordergrund: ihre Fähigkeit, jenseits des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts kirchenrechtlich geregelte Dienstverhältnisse für Geistliche und "Kirchenbeamte" zu begründen. Seit jeher wird darüber gestritten, ob und inwieweit Betroffene bezüglich solcher Dienstverhältnisse Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten erlangen können. Dazu entwickelt diese Arbeit einen neuen, in der Literatur bisher nur ansatzweise verfolgten Ansatz, indem sie eine Parallele zum internationalen Privatrecht zieht. Danach wird die Dienstherrnfähigkeit als Kollisionsnorm aufgefasst, welche die jeweilige kirchliche Rechtsordnung als fremdes Recht zur Anwendung beruft. Kirchliche Bestimmungen können danach das zwingende staatliche Recht bis zur Grenze des ordre public verdrängen. Staatliche Gerichte haben im Ergebnis einen Rechtsschutz zu leisten, dessen Rechtsfolgen stark eingeschränkt sind.
Matthias Friehe studied Law and Philosophy in Marburg and Poitiers. He completed his studies in 2014 with the First State Examination in Law, graduating as the best student in Hesse. His studies were followed by his work as a research assistant at the Chair of Prof. Dr. Steffen Detterbeck in Marburg. Friehe’s doctorate was sponsored by the German Academic Scholarship Foundation (Studienstiftung des deutschen Volkes). He commenced his preparatory legal service in 2017 at Frankfurt a.M. Higher Regional Court, and is an enthusiastic hobby church musician.
Matthias Friehe studierte Rechtswissenschaft und Philosophie in Marburg und Poitiers. Sein Studium schloss er 2014 als Hessischer Landesbester mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Anschließend war er in Marburg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Steffen Detterbeck tätig. Seine Promotion wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Seit 2017 absolviert Friehe den Vorbereitungsdienst im Bereich des OLG Frankfurt a. M. In seiner Freizeit ist er begeisterter nebenamtlicher Kirchenmusiker.
1. Einleitung
Problemaufriss – Begriffliche Vereinfachungen – Begriff der Dienstherrnfähigkeit – Gang der Untersuchung
2. Existenz des Kirchenrechts als Faktum
Das kanonische Recht – Das evangelische Kirchenrecht – Jüdisches Recht – Islamisches Recht
3. Staatlicher Justizgewährungsanspruch für kirchenrechtlich geregelte Sachverhalte
Frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – Stellungnahme zur Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs
4. Historische Spurensuche: Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
Regressus ad infinitum? – Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts am Vorabend der Weimarer Nationalversammlung? – Beratungen in der Weimarer Nationalversammlung – Rezeption in der Weimarer Republik – Beratungen im Parlamentarischen Rat – Zwischenergebnis zum vierten Kapitel
5. Bisherige Konzeptionen der Dienstherrnfähigkeit
Lehre vom Typenzwang – Lehre von der Dienstgemeinschaft – Lehre vom Doppelrechtsverhältnis
6. Kirchenrechtliche Dienstverhältnisse als materielle und bürgerlich-rechtliche Rechtsverhältnisse
Kirchen(dienst)recht als materielles Recht – Legitimation der bürgerlichen Wirkung des Kirchenrechts – Das Kirchen(dienst)recht als materielles Recht – Zwischenfazit zur bürgerlichen Wirksamkeit von Kirchenrecht
7. Die religionsgesellschaftliche Dienstherrnfähigkeit als Kollisionsnorm
Begriff der religionsverfassungsrechtlichen Dienstherrnfähigkeit – Verfassungsrechtliche Garantie und einfachgesetzlicher Normenbestand – Voraussetzungen der verfassungsunmittelbaren Kollisionsnorm – Rechtsfolgen der religionsverfassungsrechtlichen Kollisionsnorm – Europarechtskonformität des religionsverfassungsrechtlichen Sonderkollisionsrechts – Zwischenfazit zum Religionsverfassungsrecht als Kollisionsrecht
8. Grenzen der kollisionsrechtlichen Verdrängung des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts
Der ordre public im internationalen Privatrecht – Analoge Anwendung des Prinzips vom ordre public auf das religionsrechtliche Kollisionsrecht – Behandlung typischer Fallkonstellationen nach dem kollisionsrechtlichen Ansatz – Zwischenfazit zum Rechtsschutz der Geistlichen nach dem internationalprivatrechtlichen Ansatz
9. Prozessuale Durchsetzung kirchenrechtlicher Ansprüche im Bereich des kirchlichen Dienstrechts
Einschlägiger Fachrechtsweg – Verhältnis des staatlichen Rechtswegs zu einem kirchenrechtlich vorgesehenen Rechtsweg – Nachkontrolle kirchengerichtlicher Entscheidungen
10. Zusammenfassung in Thesen
11. Zusammenfassendes Prüfprogramm für den staatlichen Richter in kirchendienstrechtlichen Angelegenheiten
Quellen- und Literaturverzeichnis
Sachwort- und Personenverzeichnis
»Die sehr lesenswerte Arbeit Friehes sollte dazu führen, dass die wissenschaftliche Diskussion und die Judikatur die eingefahrenen Pfade verlassen und den Rechtsschutz in dienstrechtlichen Streitigkeiten erweitern. Es wäre den Betroffenen, aber auch dem rundum überzeugenden
Buch zu wünschen.« Prof. Dr. Stefan Muckel, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 4/2020
»Die sehr lesenswerte Arbeit Friehes sollte dazu führen, dass die wissenschaftliche Diskussion und die Judikatur die eingefahrenen Pfade verlassen und den Rechtsschutz in dienstrechtlichen Streitigkeiten erweitern. Es wäre den Betroffenen, aber auch dem rundum überzeugenden
Buch zu wünschen.« Prof. Dr. Stefan Muckel, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 4/2020
Erscheinungsdatum | 18.12.2018 |
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Reihe/Serie | Staatskirchenrechtliche Abhandlungen ; 57 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 500 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Kirchenrecht | |
Schlagworte | Dienstherrnfähigkeit • Justizgewährungsanspruch • Kirche |
ISBN-10 | 3-428-15545-9 / 3428155459 |
ISBN-13 | 978-3-428-15545-3 / 9783428155453 |
Zustand | Neuware |
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