Elternunterhalt
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-07897-6 (ISBN)
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Inhalte:
- Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
- Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
- Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen
- Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Sozialhilfe-Regresses
Michael Baczko ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Sozialrecht mit eigener, traditionsreicher Kanzlei in Erlangen. Er ist Vorstandsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine, z.B. zur Behindertenförderung oder zur Betreuung von Alleinerziehenden, hält die Mitarbeiterschulungen für den "Weißen Ring", der bundesweiten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien, und ist Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Beim Anwalts-Ranking 2002 der Zeitschrift Focus war er als einer der besten deutschen Anwälte für Sozialrecht gelistet.
Till Richter ist Fachanwalt für Sozialrecht und langjährig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Anwalts- und Steuerkanzlei richter & partner in Erlangen und ebenso Vorstandsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine. Zuletzt war er auch als Geschäftsführer einer Behinderteneinrichtung tätig und ist deswegen mit der Vertretung gegenüber Behörden und mit den rechtlichen Problemen einer Heimaufnahme bestens vertraut.
Die UnterhaltspflichtWer ist wem zum Unterhalt verpflichtet? Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen? Sozialhilferegress: Von wem fordert der Sozialhilfeträger Ersatz? Meine Eltern sind pflegebedürftig - was nun? Das kann alles auf Sie zukommen Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung Was kann das Sozialamt geltend machen? Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt Wie hoch ist der Unterhalt? Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das? Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet Welches Vermögen muss herangezogen werden? Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren? Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche Wer trägt die Kosten? Stichwortverzeichnis
Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
Gemäß
1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach
1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.
Erscheinungsdatum | 30.09.2015 |
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Reihe/Serie | Haufe TaschenGuide ; 134 |
Sprache | deutsch |
Maße | 105 x 7 mm |
Gewicht | 99 g |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Familienrecht |
Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Recht / Sonstiges | |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Familienrecht | |
Schlagworte | eBook • E-Book • Eltern • Eltern; Ratgeber • Elternunterhalt • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Geschwisterbonus • Heimkosten • Kinder • Pflege • Pflegefall • Pflegeheim • Pflegeheim; Ratgeber • Privat & Beruf • Privat & Beruf • Ratgeber Recht • Schwiegerkinder • Taschenguide • Unterhalt • Unterhaltspflicht • Unterhaltsrecht; Ratgeber |
ISBN-10 | 3-648-07897-6 / 3648078976 |
ISBN-13 | 978-3-648-07897-6 / 9783648078976 |
Zustand | Neuware |
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