UN-Schutzzonen - Ein Schutzinstrument für verfolgte Personen? (eBook)

Eine Analyse anhand der internationalen Schutzzonen im Irak, in Ruanda und Bosnien-Herzegowina mit besonderem Blick auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in der safe area Srebrenica

(Autor)

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2010 | 2005
XXII, 324 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-37636-1 (ISBN)

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UN-Schutzzonen - Ein Schutzinstrument für verfolgte Personen? - Annette Simon
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Vor dem Hintergrund der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen an der Zivilbevölkerung in der UN-safe-area Srebrenica untersucht die Autorin die völkerrechtlichen Grundlagen, Befugnisse und Verpflichtungen insbesondere der UN in einer UN-Schutzzone. Neben der Herausarbeitung abstrakter Zweck- und Regelmäßigkeitskriterien für UN-Schutzzonen steht die völkerrechtliche Würdigung des UN-Engagements in der dramatisch gescheiterten safe area Srebrenica im Vordergrund der Analyse.

Vorwort 6
Table of Contens 8
Abkiirzungsverzeichnis 18
Einleitung 23
Erster Teil Schutzzonen im Friedenssicherungsrecht: Gegenstand und Einordnung 31
Erstes Kapitel: Konzept cler Schutzzonen im Frieclenssicherungsrecht 31
I.Konzeptualisierungsansatze innerhalb der UN 33
II. Bisherige Praxis der UN-Schutzzonen 35
1. Safe Havens -lrak 1991 36
a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe havens 37
b) Sicherung der safe havens 39
c) Schutz- und humanitarer Standard in den safe havens 42
2. Safe Areas - Bosnien-Herzegowina 1993 44
a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe areas 44
b) Sicherung der safe areas 45
(1) Exclusion zones und Waffenstillstandsabkommen 48
(2) Fall der safe areas Srebrenica und Zepa 50
c) Schutz- und humanitarer Standard in den safe areas 51
3. Safe humanitarian zone - Siid-West Ruanda 1994 54
a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe humanitarian zone 54
b) Sicherung der safe humanitarian zone 57
c) Schutz- und humanitarer Standard der safe humanitarian zone 59
4. Systematische ZusammenJassung der Schutzzonenpraxis 61
a) Humanitares und politisches Instrument 61
b) AnlaB: Volkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit 63
c) Errichtung durch Anordnung oder Erzwingung der Schutzzone 64
d) Entmilitarisierung und Begrenzung des Schutzzonengebiets 66
e) Sicherungsmechanismus 68
III. Ergebnis 68
Zweites Kapitel: UN-Schutzzonenals Fortentwicklung und Erganzung der Schutzzonen im humanitaren Volkerrecht 70
I. Die Schutzzonenidee und ihre Entwicklung im humanitaren Volkerrecht 71
1. Neutralisierung von Orten in bewaffneten Konflikten 71
2. Aufkommen des Humanitdtsgedankens 72
II. Formen und Praxis humanitarer Schutzzonen 75
1. Schutz besonders schutzbedurftiger Personen Sanitatszonenund -orte 76
2. Schutz der gesamten Zivilbevolkerung 76
a) Neutrale Zonen Art. 15 GK IV 77
b) Unverteidigte Orte Art. 25 LKO, Art. 59 ZP I 77
c) Entmilitarisierte Zonen Art. 60 ZP I 78
3. Praxis des IKRK 79
III. Humanitare Schutzzonen im Vergleich zu UN-Schutzzonen 82
1. Funktion der Schutzzonen 82
2. Errichtung der Schutzzonen 84
3. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Errichtung der Schutzzone 85
4. Eigenschaften des Schutzzonengebiets 86
5. Sicherung der Schutzzonen 87
6. ZusammenJassung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten 89
IV. Ergebnis 90
Fazit Erster Teil: UN-Schutzzonen im Schutzsystem fur verfolgte Personen 93
Zweiter Teil Volkerrechtlicher Rahmen bei der Errichtung und Sicherung von UN-Schutzzonen 96
Drittes Kapitel: Schutzzonenerrichtung als zulassige MaBnahme der Friedenssicherung 96
I. Verbanclskompetenz cler UN zur Errichtung von Schutzzonen 97
II. Organkompetenz des UN-Sicherheitsrats zur Errichtung von Schutzzonen 98
III. Befugnis des UN-Sicherheitsrats zur Schutzzonenerrichtung 99
1. Schutzzonenerrichtung als Maflnahme nach Kapitel VII UNC 101
a) Bruch des Weltfriedens nach Art. 39 UNC 101
b) Neutralisierungsanordnung als vorlaufige MaBnahme gemaB Art. 40 UNC 103
(1) Vorlaufigkeit der MaBnahme 104
(2) Vorbeugung einer Verschlimmerung der Lage 106
(3) Verbindlichkeit vorlaufiger Ma6nahmenund ihre Durchsetzung 107
c) Militarische Einnahme des Schutzzonengebiets gemaB Art. 42 UNC 108
(1) Zulassigkeit der Delegation der Schutzzonenerrichtung 109
(2) Keine endgultige Streitlosung 112
(3) Unabhangig von der Zustimmung des Gaststaates 113
d) Interventionsverbot gemaB Art. 2 (7) 2. HS UNC 114
e) VerhaltnismaBigkei ts grundsatz 116
2. Zusammenfassung Befugnis des UN-Sicherheitsrats zur Schutzzonenerrichtung 118
IV, Volkerrechtliche Anforderungen an eine Schutzzone 119
1. Verhaltnismabigkeit der Ausgestaltung 122
2. Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und Kombattanten 124
3. Zwischenergebnis volkerrechtliche Anforderungen an eine Schutzzone 126
v. Ergebnis 127
Viertes Kapitel: Befugnisse und pflichten bei der Sicherung und Organisation einer Schutzzone 128
I. Rechtsquellen der Befugnisse und pflichten der Schutzzonenmacht 128
1. Vereinbarung mit dem Gaststaat 129
2. Schutzzonenmandat 130
3. Besatzungsrechtliche Regelungen des humanitaren Volkerrechts 131
a) Anwendbarkeit ratione personae 132
(1) Bindung der UN an humanitares Volkerrecht 133
(2) Bindung der Mitgliedstaaten an humanitares Volkerrecht 137
(3) Zwischenergebnis Anwendbarkeit ratione personae 138
b) Anwendbarkeit ratione materiae 138
(1) Besetztes Gebiet gema£ Art. 42 (1) LKO 139
(2) Tatsachliche Gewalt 140
(3) Sicherung der Schutz zone durch Peace-Enforcement-Truppe 141
(4) Sicherung der Schutz zone durch Peace-Keeping-Truppe 142
(a) Uber Zustimmunghinausgehende Gewalt derPeace-Keeping-Truppe 143
(b) Dbertragung vollstandiger Kontrolle 145
(5) Zwischenergebnis 147
c) Modifizierung der Befugnisse und Pflichten fur UN-autorisierte Truppen 147
(1) Weitergehende Pflichten bei einer von den UN autorisierten Besetzung 148
(2) Weitergehende Befugnisse 149
II. Ergebnis 150
Dritter Teil Gewahrung Jundamentaler Rechte in der Schutzzone 152
Funftes Kapitel: MenschenrechtlicheVerpflichtungen der Schutzzonenmacht 153
I. Quellen menschenrechtlicher Verpflichtungen der Schutzzonenmacht 154
1. Bindung der Schutzzonenmacht an das Volkermordverbot 154
2. Bindung der Schutzzonenmachtan besatzungsrechtliche Sch utzpJlichten 155
3. Bindung der Schutzzonenmacht an die Menschenrechte 156
a) Geltung der Menschenrechte in der Schutz zone 157
(1) Bindungratione personae 157
(2) Bindung in der Schutzzone 159
(3) Fortgeltung der Menschenrechte wahrend eines bewaffneten Konflikts 159
(4) Ausubung extra-territorialer Hoheitsgewalt in der Schutz zone -ratione loci 161
(5) Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit der Menschenrechte in der Schutzzone 164
b) Verhaltnis der Menschenrechte zu besatzungsrechtlichen Pflichten 164
4. Bindung der Schutzzonenmacht an besondere Rechte intern Vertrie bener 167
a) Analoge Anwendung des Fliichtlingsrechts 168
b) Orientierung an Regelungsvorschlagen zum Schutz intern Vertriebener 170
5. Ergebnis Geltung menschenrechtlicher Verpf/ichtungen fur die Schutzzonenmacht 172
II. Menschenrechtlicher Mindeststandard in Schutzzonen 173
1. Schutz der physischen Integritat 174
a) Volkermordverbot 175
(1) Teilnahmeverbot 176
(2) Verhinderungsgebot 178
(3) Verhinderungspflicht aus Art. I VMK 178
(4) Gewohnheitsrechtliehe Gehung der Verhinderungspflicht 180
(5) Territoriale Reichweite der Verhinderungspflicht 182
(6) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht aus dem Volkermordverbot 183
b) Besatzungsrechtliche Schutzpflicht 184
(1) Verpflichtungen zu Schutz und Schonung der Zivilbevolkerung 184
(2) Schutz gegen Gewalttatigkeiten innerhalb der Schutzzone 185
(3) Schutz gegen Angriffe von auBen 186
(4) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht 187
(5) Pflicht zur SichersteIlung der Einhaltung des humanitaren Volkerrechts 189
c) Recht auf Leben 192
(1) Positive Schutzpflicht gegen Verletzungen durch Privatpersonen 193
(2) Bindung der Schutzzonenmacht an die Schutzpflicht 196
(3) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht 197
d) Ergebnis Schutz physischer Integritat 199
2. Humanitare und medizinische Versorgung 203
a) Verpflichtung zur Sicherstellung der humanitaren Versorgung 204
(1) Besatzungsrechtliche Schon- und Schutzpflicht 204
(2) Menschenrecht auf Ernahrung und medizinische Versorgung 205
b) Einschrankungen der Verpflichtung zur humanitaren Versorgung 207
c) Ergebnis Humanitare Versorgung der Schutzzonenbevolkerung 209
3. Freier Zugang und freies Verlassen der Schutzzone 210
a) Allgemeine Freizugigkeit 212
(1) Inhalt des Freizugigkeitsrechts 212
(2) Suspendierbarkeit und Einschrankungen des Freizugigkeitsrechts 214
b) Ergebnis Freizugigkeit 216
4. Zuf/uchts- und Ruckkehrrecht intern Vertriebener 217
a) Recht auf Zuflucht in die Schutz zone 217
(1) Recht auf Freizugigkeit 218
(2) Einschrankungen des Zufluchtsrechts 219
b) Right to Return 220
(1) Freizugigkeitsrecht 220
(2) Einschrankungen des Ruckkehrrechts 222
c) Zusammenfassung 222
5. Ergebnis menschenrechtlicher Mindeststandard in einer Schutzzone 223
Sechstes Kapitel: Sicherstellung des menschenrechtlichen Mindeststandards durch den UN-Sicherheitsrat 226
I. Verpflichtung zum Erlab von Schutzmabnahmen 227
1. " Garantenstellung" 228
a) Selbstbindung durch Schutzerklarung 230
(1) Wortlaut der UN-Charta 232
(2) System kollektiver Sicherheit 233
(3) Praktische Auswirkungen 234
b) Ermessensbindung an zwingendes Volkerrecht 234
(1) Volkermordverbot 235
(2) Handlungspflicht des UN-Sicherheitsrats aufgrund Verhinderungspflicht 235
(3) Voraussetzungen der Verhinderungspflicht 238
(4) Inhalt der Verhinderungspflicht 239
(5) Humanitatsgebat 240
(6) Art. 1 GKen 243
(7) Massentotungen - Recht auf Leben 243
(8) Ergebnis zwingendes Volkerrecht 245
c) Ermessensbindung an Effektivitatserwagungen 246
(1) Effektivitatserfordernis fur bindende MaBnahmen des UN Sicherheitsrats 247
(2) Effektivitatserfordernis in Art. 51 UNC 248
(a) Verhaltnis Selbstverteidigungsrecht/kollektive MaBnahmen 249
(b) Effektivitat 251
(c) Schranken des Beurteilungsspielraums des UN-Sicherheitsrats 254
(d) Folge der offensichtlichen Ineffektivitat 256
(3) Effektivitatserfordernis aus Geeignetheit und Willkurverbot 257
(a) Effektivitatserfordernis aus Geeignetheit 257
(i) Uberprufung des Beurteilungsspielraums des UN -Sicherheitsrats 258
(ii) Ergebnis Geeignetheit 261
(b) Effektivitat aus Treu und Glauben 261
(i) Geltung des Treu- und Glaubens-Grundsatzes fur den UN-Sicherheitsrat 262
(ii) lnhalt der Treu- und Glauben-Verpflichtung 263
(4) Zusammenfassung Effektivitatserfordernis 264
(5) Rechtsfolge der Verletzung des Effektivitatsgebots 265
2. Zwischenergebnis: Garantenstellung und Schutzmajbnahmen 269
3. Umsetzung der Verpflichtung durch Mitgliedsstaaten 271
II. Verpflichtung zur Uberwachung des Mindeststandards 273
1. Umfang der Uberwachungspflicht des UN-Sicherheitsrats 274
2. Uberwachung des Schutzstandards durch andere UN-Organe 277
a) UN-Generalsekretar 277
b) UN-Spezialberichterstatter fur Menschenrechte & Sondergesandterfur intern Vertriebene
c) Zusammenfassung und Ausblick 281
III. Ergebnis: Sicherung des Mindeststandards durchden UN-Sicherheitsrat 282
Fazit Dritter Teil: Konsequenzen volkerrechtswidrigen Unterlassens von SchutzmaBnahmen durchdie UN 284
Zusammenfassung und Fazit 288
I. Leitlinien fur den Einsatz von UN-Schutzzonen 289
1. Asian-African Legal Consultative Committee 290
2. Kommentar der London Declaration (2000), I LA 291
3. Leitlinienentwurffur UN-Schutzzonen - eine Zusammenfassung 293
II. SchluBbemerkungen 300
Summary UN-Safety Zones - a Means of Protection for PersecutedPersons? 305
Literaturverzeichnis 313
Sachregister 339

"Zusammenfassung und Fazit (S. 267-268)

UN-Schutzzonen stellen in den heutigen Konflikten, die die Vertreibung oder gar Vernichtung einer Bevolkerungsgruppe zum primaren Ziel haben, eine notwendige und geeignete Erganzung des bestehenden Schutz systems fur die verfolgte Zivilbevolkerung dar. 1 Hier kapituliert das System der konsensualen Schutzzonen im humanitaren Volkerrecht, und das speziell fur die Verfolgungssituation geschaffene Fliichtlingsrecht ist wegen seiner Ausrichtung auf einzelne Fluchtlinge mit dem heutigen Phanomen der Massenflucht uberfordert und Iafh vor allem die innerhalb eines Landes vertriebenen Personen schutzlos.

Die Idee des zwangsweise durchsetzbaren internationalen Schutzes vertriebener Personen in ihrem Heimatstaat, wie ihn die UN-Schutzzonen fordern, bietet insoweit eine willkommene Losung. Sie unterstutzt das heute anerkannte Recht auf Heimat und verhindert Folgeprobleme einer Flucht wie die Ausweitung des Konflikts und die langwierige Ruckfuhrung der vertriebenen Bevolkerung. Gleichzeitig Fullen sie die Schutzlucke fUr solche verfolgten Personen, die aus Gebrechlichkeit oder aufgrund von Gefahren fur Leib und Leben ihr Recht auf Flucht in ein anderes Land nicht wahrnehmen konnen oder wollen. UN-Schutzzonen bilden grundsatzlich auch eine volkerrechtlich zulassige MaBnahme der Friedenssicherung, die keinem besonderen Formenzwang unterliegt.

Sie kommen jedoch in Zukunft nur dann als Schutzmoglichkeit in Betracht, wenn die Befugnisse und Verantwortlichkeiten in der Schutzzone klar zugewiesen und ein Mindeststandard an fundamentalen Rechten sichergestellt ist. Da der gewahrleistete Schutz- und Rechtsstandard wesentlich im Ermessen des UN-Sicherheitsrats steht, setzt dies einen bereits im Schutzzonenmandat manifestierten politis chen Willen der Staaten voraus, die fundamental en Rechte notfalls auch zwangsweise durchzusetzen, und fordert ein klares Schutzzonenkonzept. Die Vergangenheit hat in Zepa und Srebrenica nur allzu schmerzlich gezeigt, wie Schutzzonen am fehlenden politischen Willen der Staatengemeinschaft und dem Mangel eines klaren Konzepts scheitern konnen. Insoweit ist der Feststellung zuzustimmen:

"Safe havens are currently being promoted as a solution best able to secure the safety of displaced peoples, best suited to protecting peoples "right to remain" and best able to protect people from social and cultural harm entailed in moving far from their home region. But unless the problems and responsibilities associated with setting up and maintaining safe havens are properly examined, the protections offered will frequently remain largely illusionary. ( ... ) If safe havens are to become the policy of the future there must be international agreement about when, where, how, with what resources and under whose authority external powers are to provide and maintain protected zones within another sovereign state.,,

Mit der Absicht, in diese aufgeworfenen Fragen Klarheit zu bringen, sollen auf der Grundlage der in Teil zwei und drei erforschten rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen fur die Errichtung und Sicherung einer Schutz zone zusammenfassende Leitlinien fur den Einsatz von UN-Schutzzonen entworfen werden, die fur die Formulierung eines Schutzzonenkonzepts und ihre zukunftige Rolle beim Schutz verfolgter Personen bedeutsam erscheinen. AbschlieBend kann dann die Beantwortung der Frage gewagt werden, inwieweit UN-Schutzzonen tatsachlich als brauchbare Schutzmoglichkeit fur verfolgte Personen anzusehen sind."

Erscheint lt. Verlag 12.5.2010
Reihe/Serie Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Zusatzinfo XXII, 324 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Völkerrecht
Schlagworte Friedenssicherungsrecht • Intern Vertriebene • Ruanda • safe area • Srebrenica • UN-Schutzzonen
ISBN-10 3-540-37636-4 / 3540376364
ISBN-13 978-3-540-37636-1 / 9783540376361
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