Zivilrecht - Guter Glaube im internationalen Kunsthandel (eBook)

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2010
1308 Seiten
De Gruyter (Verlag)
978-3-89949-725-0 (ISBN)

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Zivilrecht - Guter Glaube im internationalen Kunsthandel - Michael Anton
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Volume 2 of this handbook comments on the protection of cultural goods from the civil law perspective and examines the ways and means of restitution for cultural goods obtained illegally. The reader is provided with comprehensive checklists to determine the legally required standards for the acquisition of artwork and cultural goods. Possible restitution obligations, economic losses and claims for damage in regard to the trade of tainted objects as well as criminal sanctions, penalty charges and internal association sanctions are explained in detail.



Michael Anton, Universität des Saarlandes.

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Michael Anton, Universität des Saarlandes.

Vorwort/Danksagung 8
Inhaltsübersicht Band 2 12
1. Teil: Propädeutik: Illegaler Kulturgüterverkehr, Zivilrecht und ,Guter Glaube‘ im internationalen Kunsthandel 42
2. Teil: Rechtsgeschäftlicher Erwerb unrechtmäßig entzogener Kulturgüter 78
3. Teil: Guter Glaube im internationalen Kunsthandel: Sorgfaltsmaßstab redlicher Erwerber 358
4. Teil: Eigentumsersitzung unrechtmäßig entzogener Kulturgüter 754
5. Teil: Verjährung zivilrechtlicher Restitutionsansprüche unrechtmäßig entzogener Kulturgüter 828
6. Teil: Verwirkung kultureller Restitutionsansprüche: Sorgfaltsanforderungen der Eigentümer und Restitutionsgläubiger 1050
7. Teil: Risiken unsorgfältigen Verhaltens im internationalen Kunsthandel 1140
8. Teil: Synopsis: Internationaler Kunsthandel, Kulturgüterschutz und Kunstrestitution im Zivilrecht 1214
Verzeichnis der Schemata 1258
Verzeichnis der Abbildungen 1260
Sachregister 1264

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"Kunsthandel, Museen und Sammler sollten dem Autor dankbar sein für seinen Einsatz, in ein sumpfiges Gelände begehbare Planken gelegt zu haben und so eine sichere Durchquerung zu ermöglichen."
Gerhard Pfennig in: UFITA II/2011

"Bereits heute kann getrost von einem opus maximum gesprochen werden, zu welchem Michael Anton nicht nur gratuliert werden kann, sondern welches höchsten Respekt abverlangt."
Robert Kirchmaier in: Neue Juristische Wochenschrift 11/2011

8. Teil: Synopsis: Internationaler Kunsthandel, Kulturgüterschutz und Kunstrestitution im Zivilrecht (S. 1173-1174)

Das Gesamtergebnis der voranstehenden Kommentierung des Kulturgüterschutzes und der Kunstrestitution im Zivilrecht ist für Laien ebenso überraschend wie für Juristen! Das deutsche Zivilrecht und die inzwischen mehr als einhundertjährigen Sachenrechtsregeln des BGB halten – bis auf eine einzige, vom Gesetzgeber zu modifizierende Ausnahme (die Frage der Verjährung!) – ein faires, gerechtes und ausgewogenes System der Sachzuordnung unrechtmäßig entzogener Kulturgüter im Spannungsverhältnis von internationalem Kunsthandel und Kulturgüterschutz bereit. Dass das Zivilrecht als Resolutionsmethode zur Regulation des internationalen Kulturgüterverkehrs fungiert, sollte aber – auch aus Sicht der kulturgüterspezifischen Rechtsdogmatik – keine Überraschung sein, stellt doch die Ordnung des Güterverkehrs zwischen Privaten eine der ureigensten Aufgaben des Zivilrechts im Allgemeinen und die dingliche Zuordnung beweglicher Gegenstände an den Berechtigten primäre Funktion des Sachenrechts im Besonderen dar. Man hat also Erfahrung in der Sachzuordnung beweglicher Gegenstände!

Die Dimensionen des heutigen Kunsthandels als weltweites Milliardengeschäft zwingen damit zu der (für einige im Kulturgüterschutz schwierigen) Anerkenntnis einer seit Jahrtausenden geübten Praxis: Kunstwerke sind Handelsgegenstände, und zwar besonders begehrte! Indessen gebietet die besondere Sach- und Objektqualität kultureller Wertgegenstände auch die (für einige im Kunsthandel schwierige) Anerkenntnis, dass Kulturgüter nicht nur Handelsgegenstände sind, wenn auch besonders begehrte! Aufgrund der kulturellen Unikatfunktion ist jedes Kulturgut einmalig und nicht mit anderen Konsumgütern des allgemeinen Warenverkehrs zu vergleichen, die theoretisch unbegrenzter Reproduktion fähig sind oder deren Verlust durch finanzielle Kompensation einen adäquaten Ausgleich findet. Bei Kulturgütern geht es um das individuelle Objekt und die Zuordnung in specie und nicht in compensationem! Ebenso wie der ‚Kulturgutschützer‘ anerkennen muss, dass es einen legalen Kunstmarkt gibt, in dem Kulturgüter grenzüberschreitend transferiert und weltweit gesammelt werden, hat der Kunsthandel zu akzeptieren, dass ein aus einem Museum gestohlenes Meisterwerk nicht mit dem in der Eisenbahn vergessenen Regenschirm über ein und denselben Leisten geschlagen werden darf und in bestimmten Situationeneiner eigenen rechtlichen Behandlung wert ist – Kulturgüter sind als res sui generis anzuerkennen! Die zivilrechtliche Sachzuordnung befindet sich dabei inmitten des Spannungsverhältnisses von Kunsthandel und Kulturgüterschutz und löst diesen Interessenwiderstreit durch eine synkritische Anwendung der allgemeinen Zivilrechtsinstitute mit kulturgüterspezifischen Wertentscheidungen. Die kulturgüterunspezifischen Regeln des gutgläubigen rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs, der originären Eigentumsersitzung redlicher Eigenbesitzer sowie der Verjährung und Verwirkung kultureller Restitutionsansprüche und deren wertausfüllungsbedürftige, unbestimmte Rechtsbegriffe lassen ausreichend Raum zur Implikation spezieller Wertungen des Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrechts.

§ 21 Zivilrechtliche Sachzuordnung unrechtmäßig entzogener Kulturgüter – das kulturelle Restitutionsverfahren


Da die Effektivität jeder Rechtsordnung erst außerhalb regelkonformen Verhaltens der subordinierten Normadressaten zum Schwur kommt, wurde geprüft, ob die zivilrechtliche Sachzuordnung ein effektives System der repressiven Wiedergutmachung unrechtmäßiger Kulturgutentziehungen parat hält – und dies tut sie, sogar mit Bravour und de lege lata (und zumindest in noch absehbarer Zeit) effektiver als alle anderen Rechtsordnungen, -ebenen und -instrumente! Das Zivilrecht sieht den Eigentümer kultureller Wertgegenstände als den Berechtigten an. Ist dieser der Meinung, dass ein Kulturgut unrechtmäßig aus seiner Sammlung entzogen wurde, kann er vom Besitzer die Restitution verlangen. Die repressive Kontrolle des Kulturgüterverkehrs erfolgt somit innerhalb des Zivilrechts durch die Möglichkeit kultureller Restitutionsverfahren.

Erscheint lt. Verlag 27.5.2010
Zusatzinfo 16 b/w tbl., 45 col. figs.
Verlagsort Berlin/Boston
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Medienrecht
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Zivilverfahrensrecht
Recht / Steuern Strafrecht
Schlagworte Cultural Goods Protection • Kulturgüterschutz
ISBN-10 3-89949-725-2 / 3899497252
ISBN-13 978-3-89949-725-0 / 9783899497250
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