Umsatzsteuer - Grundlagen der Praxis (eBook)
XXIV, 252 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-8140-0 (ISBN)
Jörg Grune ist Richter am Nieders. Finanzgericht, zugl. Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, sowie Autor diverser Fachbeiträge zum Steuerrecht.
Reinhard Elvers ist Vorsitzender Richter am Niedersächsischen Finanzgericht und ein langjährig erfahrener Praktiker.
Jörg Grune ist Richter am Nieders. Finanzgericht, zugl. Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, sowie Autor diverser Fachbeiträge zum Steuerrecht. Reinhard Elvers ist Vorsitzender Richter am Niedersächsischen Finanzgericht und ein langjährig erfahrener Praktiker.
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 6
Abkürzungsverzeichnis 19
Literaturverzeichnis 22
§ 1 Einführung 24
A. Entwicklung des Umsatzsteuerrechts in Deutschland 24
B. Wesen der Umsatzsteuer 27
C. Bedeutung der Umsatzsteuer 30
D. Reformüberlegungen 31
§ 2 Gemeinschaftsrecht und Umsatzsteuergesetz 36
A. Rechtswirkungen des Gemeinschaftsrechts 36
B. Verfahren vor dem EuGH 40
§ 3 Der Unternehmer 43
A. Bedeutung der Unternehmereigenschaft 43
B. Unternehmerbegriff 44
C. Beginn und Ende der Unternehmertätigkeit 62
D. Fahrzeuglieferung gem. § 2 a UStG 65
§ 4 Steuerbare Umsätze 67
A. Entgeltliche Leistungen im Inland 67
B. Grenzüberschreitende Lieferungen 84
C. Unentgeltliche Wertabgabe 87
D. Geschäftsveräußerung im Ganzen 93
§ 5 Ort der Leistung 97
A. Überblick 97
B. Ort der Lieferung 97
C. Ort der sonstigen Leistung 103
D. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs, § 3 d UStG 110
§ 6 Steuerbefreiungstatbestände 112
A. Überblick 112
B. Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug 114
C. Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug 126
D. Steuerbefreiung beim Import 147
E. Verzicht auf die Befreiung 150
§ 7 Ermittlung und Entstehung der Umsatzsteuer 154
A. Bemessungsgrundlage, § 10 UStG 154
B. Änderung der Bemessungsgrundlage, § 17 UStG 165
C. Steuersätze 167
§ 8 Vorsteuerabzug, Rechnungen und Vorsteuerberichtigung 176
A. Allgemeines 176
B. Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs 179
C. Vorsteuerberichtigung, § 15 a UStG 203
§ 9 Sonderregelungen 216
A. Durchschnittsbesteuerung 216
B. Margenbesteuerung 222
C. Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft 228
D. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold, § 25c UStG 230
§ 10 Besteuerungsverfahren 233
A. Berechnung der Steuer 233
B. Besteuerungsverfahren 235
§ 11 Umsatzsteuersonderprüfung und Umsatzsteuernachschau 254
A. Allgemeines 254
B. Die Umsatzsteuersonderprüfung 254
C. Umsatzsteuernachschau, § 27 b UStG 257
§ 12 Bußgeld- und Strafvorschriften 262
A. Bußgeldvorschriften 262
B. Schädigung des Umsatzsteueraufkommens 265
Stichwortverzeichnis 267
§ 10 Besteuerungsverfahren (S. 234-235)
A. Berechnung der Steuer
Die Berechnung der Steuer ist in § 16 UStG geregelt. Dabei ist grundsätzlich die getrennte Berechnung der Steuer in Abs. 1 und der Vorsteuer Abs. 2 sowie die Saldierung dieser Beträge vorgesehen.
Berechnung der Steuer nach § 16 Abs.1 UStG
I. Vereinbarte Entgelte
1. Das Umsatzsteuergesetz geht von einer Festsetzung und Berechnung der Steuer für einen bestimmten Zeitraum aus. Besteuert wird also grundsätzlich nicht der einzelne Umsatz, sondern die Summe der im Besteuerungszeitraum ausgeführten Umsätze, soweit für diese Umsätze die Steuer nach § 13 im Besteuerungszeitraum entstanden ist. Grundlage der Berechnung sind nach § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG die vereinbarten Entgelte (sog. Sollbesteuerung). Nur unter den Voraussetzungen des § 20 UStG kann davon abweichend mit Gestattung des Finanzamts die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist – Besteuerung) erfolgen. Die Steuer wird nach § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG i. d. R. nach vereinbarten Entgelten berechnet. Dies ist die im Gesetz vorgesehene Regelbesteuerung (Sollbesteuerung).
Die Steuer entsteht für Lieferungen und sonstige Leistungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S 1 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Die Regelbesteuerung knüpft demnach allein an die Ausführung der Leistung an. Es kommt weder auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgsgeschäft, noch auf die Erstellung der Rechnung oder der Zahlung des Entgelts an. Eine Lieferung ist ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über den Liefergegenstand erlangt, eine sonstige Leistung ist erbracht, wenn der Leistende alles für den Eintritt des Leistungserfolges getan hat. Für Teilleistungen entsteht die Steuer in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Teilleistungen ausgeführt worden sind. Teilleistungen liegen vor, wenn für einzelne Teile einer teilbaren Leistung ein Entgelt gesondert vereinbart worden ist.
Maßgebend ist, ob die Steuer in dem Besteuerungszeitraum entstanden ist (§ 16 Abs. 1 Satz 3 UStG ). Damit bezieht sich die Vorschrift auf § 13 UStG, wonach die Steuer für den Umsatz mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht. Das Gesetz knüpft also nicht an den Zeitpunkt der Leistung selbst an. Dies ist von Bedeutung für die Mindest-Istbesteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 4 UStG) und ermöglicht die Erfassung der Steuer, die entsteht, weil Anzahlungen oder Vorauszahlungen vereinnahmt worden sind, die Leistung aber nicht mehr im Besteuerungszeitraum ausgeführt wird. Ausgangsgröße ist nach § 16 Abs. 1 Satz 3 UStG die Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG: Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers gegen Entgelt im Inland ( Nr. 1): ,
-  ,Innergemeinschaftlicher Erwerb (Nr. 5). ,
-  ,Außerdem muss die Steuerschuldnerschaft gegeben sein.
Dies ist von Bedeutung, wenn nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer ist. Dies ist bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften gemäß § 25 b UStG der Fall, bei denen die Steuerschuld von dem mittleren Unternehmer auf den letzten Abnehmer übergeht und in den Fällen des § 13 b UStG , bei dem gemäß § 13 b Abs. 2 UStG der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für bestimmte Umsätze schuldet. Nach § 16 Abs. 1 Satz 4 UStG sind Hinzurechnungen vorzunehmen. Dies sind Steuern, die nach § 6 a Abs. 4 Satz 2 UStG (unrichtige Angaben des Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen), § 14 c UStG (unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer in Rechnungen) und § 17 Abs. 1 Satz 6 UStG (Zentralregulierung) geschuldet werden.
Erscheint lt. Verlag | 29.11.2009 |
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Zusatzinfo | XXIV, 252 S. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
Schlagworte | Grune • Innergemeinschaftlicher Erwerb • Mehrwertsteuer • Steuerbefreiung • Steuerbefreiungstatbestand • Steuerberater • Steuerrecht • Umsätze • Umsatzsteuer • Umsatzsteuergesetz • Umsatzsteuerrecht • UStG • Vorsteuer • Vorsteuerabzug |
ISBN-10 | 3-8349-8140-0 / 3834981400 |
ISBN-13 | 978-3-8349-8140-0 / 9783834981400 |
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