Zoll und Umsatzsteuer (eBook)

Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug
eBook Download: PDF
2009 | 2009
320 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-8049-6 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Zoll und Umsatzsteuer - Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
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Der internationale Warenverkehr unterliegt zahlreichen Besonderheiten in der Besteuerung. Steueroptimale Beratung ist somit insbesondere bei EU- bzw. international tätigen Unternehmen immer wichtiger. Das Werk vermittelt dazu alle wichtigen Grundlagen im Zoll- und Umsatzsteuerrecht mit zahlreichen Checklisten und Beispielen.

Dipl.- Volkswirt, Dipl.-Finanzwirt Alexander Thoma ist Steuerberater und Partner bei Ernst & Young in Düsseldorf. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der zoll- und umsatzsteuerlichen Beratung von Unternehmen und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen und Referententätigkeiten ein renommierter Experte in diesen Bereichen. Dipl. - Finanzwirt Robert Böhm ist Partner bei Ernst & Young in Düsseldorf und berät langjährig Mandanten der verschiedensten Wirtschaftszweige in allen Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrechts. Ellen Kirchhainer ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit als Prokuristin bei Ernst & Young in Düsseldorf liegt im Bereich des europäischen Umsatzsteuerrechts.

Dipl.- Volkswirt, Dipl.-Finanzwirt Alexander Thoma ist Steuerberater und Partner bei Ernst & Young in Düsseldorf. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der zoll- und umsatzsteuerlichen Beratung von Unternehmen und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen und Referententätigkeiten ein renommierter Experte in diesen Bereichen. Dipl. - Finanzwirt Robert Böhm ist Partner bei Ernst & Young in Düsseldorf und berät langjährig Mandanten der verschiedensten Wirtschaftszweige in allen Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrechts. Ellen Kirchhainer ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit als Prokuristin bei Ernst & Young in Düsseldorf liegt im Bereich des europäischen Umsatzsteuerrechts.

Vorwort 5
Inhaltsübersicht 6
Abkürzungsverzeichnis 16
Literaturverzeichnis 19
Bearbeiterverzeichnis 21
§ 1 Kurze Einführung in das Zollrecht 22
A. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen 22
B. Das Zollgebiet der Gemeinschaft 23
C. Der zollrechtliche Begriff der „Ware“ 24
D. Gemeinschaftsware / Nichtgemeinschaftsware 25
E. Der zollrechtliche Anmelder und sein Vertreter 27
F. Die verschiedenen Zollverfahren 29
G. Die Entstehung der Zollschuld 34
§ 2 Einfuhr von Waren aus dem Drittland 40
A. Einfuhr – Aus Nichtgemeinschaftswaren werden Gemeinschaftswaren 40
B. Einfuhrumsatzsteuer 86
C. Einfuhr über andere EU-Mitgliedstaaten 103
D. Einfuhrabgabenbefreiungen / -vergünstigungen 105
E. Fallstudie 118
§ 3 Ausfuhr von Waren in das Drittland 121
A. Das zollrechtliche Ausfuhrverfahren 121
B. Die umsatzsteuerliche Ausfuhrlieferung 141
§ 4 Die Lagerung von Drittlandswaren 178
A. Lagerung im Rahmen der Verwahrung 178
B. Lagerung in einem Zolllager 180
C. Lagerung in einem Konsignationslager 201
D. Lagerung in einem Umsatzsteuerlager 203
§ 5 Die Be- und Verarbeitung von Gemeinschaftswaren im Drittland 205
A. Zollrechtliche Grundlagen 205
B. Umsatzsteuerliche Konsequenzen 215
§ 6 Die Be- und Verarbeitung von Nichtgemeinschaftswaren in der EU 220
A. Die aktive Veredelung 220
B. Be- und Verarbeitung außerhalb der aktiven Veredelung 237
C. Das Umwandlungsverfahren 238
§ 7 Das Versandverfahren 242
A. Funktionsweise und Rechtsgrundlagen 242
B. Umsatzsteuerliche Implikationen 243
§ 8 Die vorübergehende Verwendung 245
A. Zollrechtliche Grundlagen 245
B. Umsatzsteuerliche Implikationen 247
§ 9 Lieferungen in Freihäfen 251
A. Rechtlicher Status 251
B. Lieferungen in den Freihafen 251
C. Lieferungen im Freihafen 253
D. Lieferungen aus dem Freihafen 257
§ 10 Reihengeschäfte mit dem Drittland 259
A. Umsatzsteuerliche Regelungen 259
B. Zollrechtliche Regelungen 266
C. Reihengeschäfte mit dem Drittland 268
§ 11 Grenzüberschreitende Kommissionsgeschäfte 275
A. Umsatzsteuerliche Grundlagen der Ein- und Verkaufskommission 275
B. Kommissionsgeschäfte über Drittlandsgrenzen 279
Anlagen 284
Anhang 1: Einheitspapier 284
Anhang 2: Vordruck D.V.1 286
Anhang 3: Vordruck 0307 288
Anhang 4: Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke 290
Anhang 5: Incoterms 2000 293
Anhang 6: Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft 294
Anhang 7: EUR. 1 297
Anhang 8: Form A 298
Anhang 9: A.TR 299
Anhang 10: Ursprungszeugnis 300
Anhang 11: Vordruck 0580 302
Anhang 12: Ersatzbeleg für den Vorsteuerabzug 303
Anhang 13: Vordruck 0212 304
Anhang 14: Vordruck 0765 306
Anhang 15: Vordruck 0761 307
Anhang 16: Vordruck 0850 308
Anhang 17: Vordruck 0503 311
Anhang 18: Ausfuhrbegleitdokument 313
Anhang 19: EUR.MED 314
Anhang 20: Antrag auf Auskunft zur Güterliste 315
Anhang 21: Ausfuhrgenehmigung Vordruck AG 317
Anhang 22: Eisenbahnfrachtbrief 318
Anhang 23: CMR 319
Anhang 24: Spediteursbescheinigung 320
Anhang 25: Bescheinigung über die Be- und Verarbeitung 322
Anhang 26: Bescheinigung im nichtkommerziellen Reiseverkehr 324
Anhang 27: Ausgangsvermerk 326
Anhang 28: Anhang 72 zur ZK-DVO 328
Anhang 29: Anhang 67 zur ZK-DVO 331
Stichwortverzeichnis 352

§ 1 A. Kurze Einführung in das Zollrecht (S. 98-99)

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen

I. Internationales Recht

Um Handelsbeschränkungen abzubauen und weltweit möglichst einheitliche Regelungen für Ein- und Ausfuhrgeschäft e zu erreichen, wurden auf internationaler Ebene die Grundlagen des Zollrechts festgelegt. Mit der Gründung des GATT (General Agreement on Tariff s and Trade) im Jahre 1947 und seiner Nachfolgeorganisation, der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO) 1994 wurde der Rahmen für entsprechende multilaterale Handelsvereinbarungen geschaffen.

Die für alle WTO-Vertragsparteien geltenden Grundregeln des internationalen Handelsrechts sind im GATT-Übereinkommen enthalten. Dieses wird durch mehrere zusätzliche Übereinkommen (z. B. das Zollwertübereinkommen – GATT-Zollwertkodex1) ergänzt. Zusätzlich werden durch die Weltzollorganisation (World Customs Organisation – WCO)

Übereinkommen ausgearbeitet, deren Ziel die weltweite Vereinheitlichung des Zollrechts und der Zolltarife ist. All diese internationalen Übereinkommen sind für die Mitgliedsstaaten der jeweiligen Organisation verbindlich, gelten jedoch nicht direkt für die Beteiligten in den betreff enden Staaten oder Staatengemeinschaft en. Sie bedürfen somit einer Umsetzung in das jeweilige Recht.

II. Gemeinschaftsrecht

Die Europäische Gemeinschaft verfügt soweit über eine umfassende und ausschließliche Zuständigkeit im Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Die Mitgliedstaaten können in diesem Bereich gesetzgeberisch nur soweit tätig werden, wie der EG-Vertrag oder ein Gemeinschaft srechtsakt dazu ermächtigen. Zur Regelung ihrer Handelsbeziehungen mit Drittländern stehen der Europäischen Gemeinschaft zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie kann ein Abkommen schließen (z. B. Präferenzabkommen) bzw. einem bestehenden Abkommen beitreten oder eine eigene autonome Regelung treffen.

Die Europäische Gemeinschaft hat eine Vielzahl autonomer Rechtsakte zur Regelung des Zollrechts geschaff en. Die wichtigsten sind der Zollkodex (ZK)2, die Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)3, die Zollbefreiungsverordnung (ZollBefrVO)4 sowie der Zolltarif5. Bei allen diesen Rechtsakten handelt es sich um Verordnungen. Diese gelten direkt in jedem Mitgliedsstaat und müssen nicht mehr, wie etwa Richtlinien, in nationales Recht umgesetzt werden. Nationales Recht III. Nationale Gesetze zur Regelung des Zollrechts sind durch die direkt geltenden europäischen Verordnungen weitestgehend überlagert.

In den meisten Mitgliedsstaaten wurden die betreff enden Regelungen aus der Zeit vor der Schaff ung des gemeinsamen Binnenmarktes deshalb aufgehoben. Das europäische Recht lässt jedoch Lücken bzw. ermächtigt die Mitgliedsstaaten zur Regelung bestimmter Einzelheiten. Hier greifen dann die nationalen Regelungen. Zu nennen sind insbesondere das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)6 und die Zollverordnung (ZollV)7. Obwohl weitgehend durch entsprechende Regelungen des ZK bzw. der ZK-DVO überlagert, gelten in Einzelbereichen (z. B. zu den Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens und der Außenprüfung) auch die Vorschrift en der Abgabenordnung.

B. Das Zollgebiet der Gemeinschaft

Die Europäische Union ist eine Zollunion. Es existiert ein gemeinsamer Binnenmarkt zwischen allen Mitgliedsstaaten, d. h. im Warenverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten existieren weder Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung noch mengenmäßige Beschränkungen bzw. Maßnahmen mit gleicher Wirkung. Im Warenverkehr mit Drittländern wenden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gemeinsamen Zolltarif und eine gemeinsame Handelspolitik an. Das Zollgebiet der Europäischen Union beinhaltet grundsätzlich das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.

Erscheint lt. Verlag 27.2.2009
Zusatzinfo 320 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Ausfuhrlieferung • Außenwirtschaft • Außenwirtschaftsrecht • Einfuhrumsatzsteuer • Reihengeschäfte • Umsatzsteuer • Umsatzsteuergesetz • Umsatzsteuerrecht • UStG • Warenverkehr • Zoll • ZollV • Zollverfahren • Zollverordnung • Zollverwaltung
ISBN-10 3-8349-8049-8 / 3834980498
ISBN-13 978-3-8349-8049-6 / 9783834980496
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