Gesellschaftsrecht

Prüfungswissen, Multiple-Choice-Tests, Klausurfälle

(Autor)

Buch
254 Seiten
2009 | 5., Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-10180-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Gesellschaftsrecht - Julia Preußer
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Hier erhalten Sie die perfekte Kombination aus Beispielen und Tests, um sich auf eine Prüfung vorzubereiten. Sie erhalten schnell einen klar strukturierten Überblick zu allen wichtigen Fragen des Gesellschaftsrechts. INHALTE:
- Über 120 leicht verständliche Beispiele veranschaulichen Probleme und Lösungen.
- Ihr Wissen prüfen Sie mit 60 Multiple-Choice-Fragen zu den verschiedenen Gesellschaftsformen.
- Üben Sie die juristische Vorgehensweise anhand von Übungsfällen mit Lösungsvorschlägen..

Julia Preußer ist Rechtsanwältin und leitet seit vielen Jahren Kurse im Zivilrecht als Repetitorin. Daneben ist sie als Dozentin und Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin tätig.

KAPITEL 1: GRUNDLAGEN
- 1. Der Begriff der Gesellschaft
- 2. Die Gesellschaftsformen
- 3. Die Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts
- 4. Der Gesellschaftsvertrag
- 5. Die Rechtsformwahl
- Übungsfall und Multiple-Choice-Test zu Kapitel 1

KAPITEL 2: DIE GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS
- 1. Begriff und Bedeutung der GbR
- 2. Die Gründung der Gesellschaft
- 3. Das Innenverhältnis
- 4. Das Gesellschaftsvermögen
- 5. Das Außenverhältnis
- 6. Veränderungen des Gesellschafterkreises
- 7. Die Beendigung der Gesellschaft
- Übungsfälle und Multiple-Choice-Test zu Kapitel 2

KAPITEL 3: DIE OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT
- 1. Begriff und Bedeutung der OHG
- 2. Die Gründung der Gesellschaft
- 3. Das Innenverhältnis
- 4. Das Außenverhältnis
- 5. Ausscheiden von Gesellschaftern und Beendigung der Gesellschaft
- Übungsfälle und Multiple-Choice-Test zu Kapitel 3

KAPITEL 4: DIE KOMMANDITGESELLSCHAFT
- 1. Begriff und Bedeutung der KG
- 2. Die Gründung der KG
- 3. Die Rechtsstellung der Kommanditisten
- 4. Tod der Gesellschafter
- Übungsfall und Multiple-Choice-Test zu Kapitel 4

KAPITEL 5: ANDERE PERSONENGESELLSCHAFTEN
- 1. Die stille Gesellschaft
- 2. Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
- 3. Die Partnerschaftsgesellschaft
- Multiple-Choice-Test zu Kapitel 5

KAPITEL 6: AKTIENGESELLSCHAFT
- 1. Grundlagen
- 2. Die Gründung der Aktiengesellschaft
- 3. Die Organe der Aktiengesellschaft
- 4. Die Rechtsstellung der Aktionäre
- 5. Die Finanzverfassung der Aktiengesellschaft
- 6. Die börsennotierte Aktiengesellschaft
- Übungsfälle und Multiple-Choice-Test zu Kapitel 6

KAPITEL 7: GMBH
- 1. Grundlagen
- 2. Die Gründung der GmbH
- 3. Die Organe der GmbH
- 4. Die Rechtsstellung der GmbH-Gesellschafter
- 5. Die Finanzverfassung der GmbH
- 6. GmbH und Limited im Vergleich
- Übungsfälle und Multiple-Choice-Test zu Kapitel 7

KAPITEL 8: EUROPÄISCHE AG, KGAA UND GENOSSENSCHAFT
- 1. Die Europäische Aktiengesellschaft
- 2. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien
- 3. Die eingetragene Genossenschaft
- Multiple-Choice-Test zu Kapitel 8

STICHWORTVERZEICHNIS

1. DER BEGRIFF DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTEN SIND PRIVATRECHTLICHE PERSONENVEREINIGUNGEN, DIE ZUR ERREICHUNG EINES GEMEINSAMEN ZWECKS DURCH RECHTSGESCHÄFT (GESELLSCHAFTSVERTRAG) GEGRÜNDET WERDEN. Die Komponenten der Begriffsbestimmung sind: - Personenvereinigung - Gemeinsamer Zweck - Begründung durch Vertrag - Privatrechtliche Verbindung Diese Festlegung, was Gesellschaften sind und was nicht, deckt sich nicht immer mit dem allgemeinen Sprachgebrauch. So sind insbesondere nicht alle Unternehmen Gesellschaften im Sinne der rechtlichen Definition. A) PERSONENVEREINIGUNG Gesellschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Personen. Dabei ist es im Grundsatz völlig egal, ob sich natürliche Personen (Menschen) zusammentun oder ob ein oder mehrere der Gesellschafter sog. juristische Personen sind (vgl. zu Personengesellschaften als Gesellschafter unten S. 61). JURISTISCHE PERSONEN SIND PERSONENVEREINIGUNGEN ODER VERMÖGENSMASSEN, DIE VON DER RECHTSORDNUNG ALS SELBSTSTÄNDIGE RECHTSTRÄGER ANERKANNT WERDEN. SIE SIND RECHTSFÄHIG, D.H. SIE KÖNNEN TRÄGER VON RECHTEN UND PFLICHTEN SEIN UND NEHMEN DAMIT GENAUSO WIE MENSCHEN AM RECHTSVERKEHR TEIL. Beispiel: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person. Sie kann wie ein Mensch Vertragspartnerin eines Kaufvertrages oder Eigentümerin eines Grundstücks sein. Und sie kann sich auch als Gesellschafterin an einer anderen Gesellschaft beteiligen, beispielsweise als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft (sog. GmbH & Co. KG). Wer ein Einzelunternehmen betreibt, gründet damit keine Gesellschaft. Und auch Stiftungen unterfallen nicht dem Gesellschaftsrecht. Sie sind keine Personenvereinigungen, da sie keine Mitglieder haben, sondern nur ein dem Stiftungszweck dienendes Stiftungsvermögen. Von dem Grundsatz, dass eine Gesellschaft immer die Verbindung mehrerer Personen darstellt, bestehen allerdings Ausnahmen. GmbH und Aktiengesellschaft können jeweils auch von nur einer Person gegründet werden (sog. Einpersonen-GmbH und Einpersonen-AG). B) GEMEINSAMER ZWECK Gesellschaften sind auf einen gemeinsamen Zweck ausgerichtet, den die Gesellschafter fördern. Dabei kommen die unterschiedlichsten Zwecke in Betracht. Es kann um wirtschaftliche Ziele, aber auch um rein ideelle Belange gehen. Beispiel: Die Gründung einer GmbH ist zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck möglich. Denkbar ist also eine GmbH, die Waren produziert und vertreibt, aber auch eine Non-Profit-Organisation. Die bloße gemeinsame Eigentümerstellung begründet im Normalfall kein Gesellschaftsverhältnis. Es handelt sich um eine schlichte Rechtsgemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft) nach §§ 741 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Erst wenn die Sache, die gemeinsames Eigentum ist, einem weitergehenden gemeinsamen Zweck dient oder die Beteiligten ausdrücklich verabreden, dass sie den Vermögensgegenstand in Form einer Gesellschaft halten und verwalten wollen (vgl. § 105 II HGB), greifen gesellschaftsrechtliche Regelungen. Beispiel: Die Landwirte A und B kaufen sich gemeinsam einen Mähdrescher. Ohne weitere Abreden handelt es sich nicht um eine Gesellschaft, sodass A seinen Anteil an der Maschine gemäß §§ 929 S.1, 747 S.1 BGB veräußern kann, was bei einer Gesellschaft gemäß § 719 I 1.Hs. BGB nicht möglich wäre.

Reihe/Serie Haufe TaschenGuide
Sprache deutsch
Gewicht 193 g
Einbandart Kunststoff
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht
Schlagworte Gesellschaftsrecht • Hardcover, Softcover / Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • Multple-Choice • Prüfung • Recht • Test
ISBN-10 3-448-10180-X / 344810180X
ISBN-13 978-3-448-10180-5 / 9783448101805
Zustand Neuware
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