Lohnpfändungs-Tabelle

Leitfaden für die betriebliche Praxis
Buch
120 Seiten
2011
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-09751-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Lohnpfändungs-Tabelle - Herbert Watzling
34,80 inkl. MwSt
zur Neuauflage
  • Titel erscheint in neuer Auflage
  • Artikel merken
Zu diesem Artikel existiert eine Nachauflage
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet für eine korrekte Abwicklung von Lohnpfändungen zu sorgen. Dieser Ratgeber ist ein verständlicher Leitfaden und bietet Ihnen zahlreiche Arbeitshilfen, um Pfändungsverfahren umzusetzen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Die neuen Freibeträge für die Lohnpfändung bedeuten wichtige Änderungen für Betriebe: Alle laufenden Pfändungsverfahren müssen den neuen Freibeträgen angepasst und neue Fälle gemäß den Freibeträgen berechnet werden.Arbeitgeber haften dafür, wenn Pfändungsbeträge falsch berechnet oder das Gehalt trotz Pfändung an den Arbeitnehmer überwiesen wurde. Wie Sie solche Fallen vermeiden und den pfändbaren Betrag korrekt berechnen, zeigt Ihnen dieser Leitfaden. Er bietet Ihnen alle wichtigen Informationen, zahlreiche Beispielberechnungen und die besten Tipps aus der Praxis.INHALTE:- Neu: Mit den aktuellen Freibeträgen für die Lohnfändung gültig ab 1. Juli 2011- Über 30 Beispielberechnungen für alle wichtigen Fälle- Alle relevanten Rechtsvorschriften aus ZPO und BGB- Alles zu Vorpfändung, Drittschuldnererklärung, unpfändbaren Bezügen und Pfändungsschutz- Schritt für Schritt den pfändbaren Betrag berechnen- Umgang mit Sonderfällen: Mehrere Einkommen, Lohnrückstände und VorauszahlungenAUF CD-ROM:- Lohnpfändungsrechner- Berechnungsformular- Muster für Drittschuldnererklärung und Abmahnungen- Checklisten und Arbeitshilfen

EINLEITUNG

DIE WICHTIGSTEN FRAGEN RUND UM DIE LOHNPFÄNDUNG
Grundlagen: Was ist eine Lohnpfändung?
Personen: Wer ist an einer Lohnpfändung beteiligt?
Haftung: Wie können Sie unliebsame Entwicklungen vermeiden?
Kosten: Haben Sie einen Anspruch auf Erstattung?
Zuständigkeit: Wer darf eine Pfändung erlassen?
Nachweis: Welche Funktion hat der Vollstreckungstitel für Sie?
Informationen: Was muss im Vollstreckungstitel stehen?
WIE SIE EINE LOHNPFÄNDUNG BEARBEITEN
1 SIE HABEN EINE VORPFÄNDUNG ERHALTEN
Übersicht: Was Sie tun müssen
Gehalt einbehalten und Rangfolge vermerken
Das Zahlungsverbot gilt einen Monat: So berechnen Sie die Frist
2 DER PFÄNDUNGSBESCHLUSS IST IHNEN ZUGESTELLT WORDEN
Übersicht: Was Sie tun müssen
Pfändung ist ab der Zustellung wirksam
Checkliste: Die Pfändung überprüfen
Wann ist eine Pfändung unwirksam?
Achtung: Keine falschen Zahlungen tätigen!
3 EINE DRITTSCHULDNERERKLÄRUNG ABGEBEN
Worüber müssen Sie Auskunft geben?
Bis wann müssen Sie die Erklärung abgegeben haben?
Arbeitsmittel: Muster für eine Drittschuldnererklärung
4 SCHRITT FÜR SCHRITT: DEN PFÄNDBAREN BETRAG BERECHNEN
Übersicht: Was Sie tun müssen
Schritt 1: Berechnen Sie das Gesamtbruttoeinkommen
Schritt 2: Welcher Lohnabrechnungszeitraum gilt für die Berechnung?
Schritt 3: Unpfändbare Bezüge vom Gesamtbruttoeinkommen abziehen
- 1. Mehrarbeitsvergütung: Ist zur Hälfte unpfändbar
- 2. Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen und Treuegelder sind unpfändbar
- 3. Aufwandsentschädigungen, selbstgestelltes Arbeitsmaterial und Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulage sind unpfändbar
- 4. Weihnachtsvergütungen, Sonderzahlungen zum Jahresende und 13. Monatsgehalt
- 5. Heirats- und Geburtsbeihilfen
- 6.-8. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und sonstige Zuwendungen sind unpfändbar

Schritt 4: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abziehen
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung
- Betriebliche Altersversorgung - Beiträge sind nicht pfändbar
- Beiträge zur Riesterrente

Schritt 5: Vermögenswirksame Leistungen sind teilweise unpfändbar
Schritt 6: Das pfändbare Nettoeinkommen ist berechnet
Schritt 7: Für wie viele Personen ist der Schuldner unterhaltspflichtig? (Muster: Erklärung Unterhaltspflichten)
Schritt 8: Den pfändbaren Betrag nachschlagen (Arbeitsmittel: Berechnungsformular gewöhnliche Geldforderung)
5 PRÜFEN SIE, OB ES ABWEICHUNGEN ODER VERÄNDERUNGEN GIBT
Nachzahlungen von Arbeitseinkommen
Lohnvorauszahlungen von Arbeitseinkommen
6 MEHRERE EINKOMMEN? NUR AUF ANORDNUNG ZUSAMMENRECHNEN
7 HÖHERER ODER GERINGERER PFÄNDUNGSSCHUTZ IN AUSNAHMEFÄLLEN
Zusätzlicher Pfändungsschutz
Geminderter Pfändungsschutz - bei vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen
Sonstige erhöhte Pfändbarkeit
Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen
Pfändungsschutz für einmalige Bezüge
8 WANN IST DIE LOHNPFÄNDUNG BEENDET?
Beendigung durch Erfüllung der Forderung
Beendigung durch Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
Keine Beendigung bei Betriebsübergang
9 HINTERLEGUNG DER FORDERUNG IN AUSNAHMEFÄLLEN
10 SONDERFALL: UNTERHALTSPFÄNDUNG
Welche Beträge sind bei Unterhaltspfändungen unpfändbar?
Vergleichsberechnung - muss vom Arbeitgeber durchgeführt werden
Unterhaltspfändung ohne Vorrecht des § 850d ZPO
Verrechnungsantrag
Mehrere Unterhaltspfändungen
Arbeitsmittel: Berechnungsformular Unterhaltspfändung
WEITERE THEMEN RUND UM DIE LOHNPFÄNDUNG
Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung
Verschleiertes Arbeitseinkommen und Lohnschiebung
Der Arbeitgeber-Lohnsteuerjahresausgleich
Abtretung und Aufrechnung
Wenn der Schuldner Insolvenz anmeldet
PFÄNDUNGSTABELLEN
Monatlich
Wöchentlich
Täglich
STICHWORTVERZEICHNIS

5 PRÜFEN SIE, OB ES ABWEICHUNGEN ODER VERÄNDERUNGEN GIBT Wenn sich die Höhe des Arbeitslohns ändert, müssen Sie immer auch die pfändbaren Beträge neu ermitteln. Denn Änderungen in der Höhe des Arbeitslohns haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Höhe der Beträge, die Sie aufgrund der Pfändung einbehalten und an den Gläubiger überweisen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn - der Arbeitnehmer Zulagen erhält, die monatlich in ihrer Höhe schwanken. - der Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung erhält. (Was Sie tun müssen, wenn sich die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ändert, habe ich oben bereits angesprochen, siehe Seite 47.) NACHZAHLUNGEN VON ARBEITSEINKOMMEN Wenn die Bezüge rückwirkend geändert werden, dann müssen Sie auch die pfändbaren Beträge für die Monate neu berechnen, für die das Arbeitseinkommen nachgezahlt wird. Nachzahlungen und Rückstände müssen Sie in dem Abrechnungszeitraum berücksichtigen für den sie geleistet werden (sogenanntes Entstehungsprinzip). Nachzuzahlende Beträge dürfen nicht dem Monat hinzugerechnet werden, in dem sie tatsächlich geleistet werden (kein Zuflussprinzip). So sind zum Beispiel Überstundenvergütungen für die Vormonate nicht dem Einkommen des laufenden Monats zuzurechnen, sondern jeweils dem Monat, in dem die Mehrstunden tatsächlich geleistet wurden. Der Arbeitgeber muss das pfändbare Nettoeinkommen für die betreffenden Monate unter Berücksichtigung der Nachzahlungsbeträge neu ermitteln und die pfändbaren Beträge neu berechnen. Das ist in der Praxis schwierig, wenn eine Nachzahlung für einen längeren Zeitraum geleistet wird (z. B. bei rückwirkender Erhöhung des Arbeitseinkommens aufgrund tarifvertraglicher Änderung). Der Arbeitgeber ermittelt das neue pfändbare Nettoeinkommen und die davon pfändbaren Beträge für die Monate, für die Arbeitseinkommen nachgezahlt wird. Von den (mit der Nachzahlung) pfändbaren Beträgen muss der Arbeitgeber die bereits einbehaltenen Beträge abziehen. Diese Differenzen (aller Monate zusammen) ergeben die pfändbaren Beträge von der Gesamtnachzahlung.

Reihe/Serie Haufe Betriebspraxis
Sprache deutsch
Gewicht 510 g
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Schlagworte Drittschuldnererklärung • Hardcover, Softcover / Recht/Arbeitsrecht, Sozialrecht • Lohnabtretung • Lohnpfändung • Pfändung • Pfändungstabelle
ISBN-10 3-448-09751-9 / 3448097519
ISBN-13 978-3-448-09751-1 / 9783448097511
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich
Systematische Darstellung und Nachschlagewerk für die Praxis

von Günter Schaub; Martina Ahrendt; Ulrich Koch …

Buch | Hardcover (2023)
C.H.Beck (Verlag)
139,00
Kommentar

von Karl Fitting; Otfried Wlotzke; Hellmut Wißmann

Buch | Hardcover (2023)
Franz Vahlen (Verlag)
169,00