Kirchenbücher, Volkszählungsverzeichnisse und Familienbücher im Staatsarchiv Basel-Stadt -  Peter Duthaler

Kirchenbücher, Volkszählungsverzeichnisse und Familienbücher im Staatsarchiv Basel-Stadt (eBook)

Ein Beitrag zur Bestandesgeschichte; zweite, erweiterte Auflage mit einer Darstellung der Einbürgerungsverzeichnisse und des militärischen Kontrollwesens
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2017 | 2. Auflage
100 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7431-1965-9 (ISBN)
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ZUR ERSTEN AUFLAGE: Im Bestand des Staatsarchivs Basel-Stadt befinden sich zahlreiche für die Personengeschichte und Genealogie bedeutende Verzeichnisse. Zu den Kirchenbüchern, den Personenverzeichnissen der kantonalen Volkszählungen wie auch den Familienbüchern des 19. Jahrhunderts gibt es bisher kaum bestandesgeschichtliche Angaben und sehr wenig Literatur. In diesem Beitrag gebe ich daher einen Überblick zu diesen Beständen aufgrund der Erkenntnisse, die ich im Rahmen meiner eigenen familiengeschichtlichen Nachforschungen in den vergangenen Jahren gewinnen konnte und die ich in der ersten Hälfte 2012 durch zahlreiche zusätzliche Abklärungen ergänzt habe. Soweit ein sachlicher Zusammenhang mit den Beständen im Staatsarchiv besteht, habe ich auch die Archive der Bürgergemeinden, des Zivilstandsamts - wie das Standesamt in der Schweiz heißt - und kirchlicher Behörden berücksichtigt, die zum Teil immer noch wertvolle personenbezogene Dokumente aus dem 19. Jahrhundert aufbewahren. Die schwerpunktmäßige Abdeckung meiner Arbeit endet für die Kirchenbücher um 1870, für die Volkszählungen um 1850 und für die Zivilstandsregister um 1900. In einigen besonderen Bereichen, wie namentlich bei den Personenstandsregistern, zeige ich aber auch die weitere Entwicklung bis in die neuere oder gar neueste Zeit auf. ZUR ZWEITEN AUFLAGE: In den fünf Jahren seit Erscheinen der ersten Auflage habe ich zahlreiche Anfragen und Anregungen zu Ergänzungen erhalten. Zusammen mit den Ergebnissen eigener zusätzlicher Nachforschungen sowie der Korrektur einiger Fehler und Ungenauigkeiten haben sich daraus über 200 einzelne Anpassungen unterschiedlichsten Ausmaßes ergeben. Die zweite Auflage behandelt unter anderem zusätzlich die Publikationen von Zivilstandsfällen im kantonalen Amtsblatt, die Digitalisierung der Kirchenbücher, die historischen Voraussetzungen für die Eheschließung, die Eheverkündungen, die Anforderungen an den Erwerb des Bürgerrechts, die Einbürgerungsverzeichnisse sowie das Basler Militärwesen und die militärischen Kontrollen. Peter Duthaler, Zürich im November 2017

Peter Duthaler ist Schweizer Staatsbürger und Inhaber eines Masters of Science der Universität Basel. Er hat viele Jahre bei einem führenden Unternehmen der Informatik gearbeitet und führt seit 2007 eine eigene Beratungsfirma. Seit 20 Jahren befasst er sich außerdem mit Familien- und Auswanderungsgeschichte.

2. Die Kirchenbücher und ihre Namensverzeichnisse


2.1 Geschichte der Kirchenbücher in Basel

Im Gegensatz zu anderen Städten oder Kantonen gibt es für Basel nur wenig Literatur zur Geschichte der Kirchenbücher, insbesondere fehlt ein detailliertes, gedrucktes Inventar der Bestände3. Im Jahre 1900 richtete das Schweizerische Bundesarchiv eine Umfrage an alle Zivilstandsämter in der Schweiz, um den Bestand an Kirchenbüchern und Zivilstandsregistern aus der Zeit vor 1876 zu ermitteln. In seiner Antwort vom 2. Februar 19014 listete das Basler Zivilstandsamt aber nur die Abschriften der Kirchenbücher aus dem 19. Jahrhundert sowie die kantonalen Zivilstandsregister für die Zeit von 1870 bis 1875 auf und fügte ohne jede Detaillierung an, dass sich die Originale aller Kirchenbücher vor 1870 auf dem Staatsarchiv befinden. Der Forscher konnte sich daher bisher praktisch nur an den Inventaren der Kirchenbücher in den Beständen „StABS Kirchenarchiv V bis EE“, „StABS Repertorien H 5“ und „StABS Spitalarchiv AA“ orientieren. Die Übersicht im Kapitel 2.2 stellt den Bestand etwas eingehender und in einer anderen Systematik dar und enthält auch zahlreiche Erläuterungen. Sie kann aber eine detaillierte Bestandesgeschichte nicht ersetzen, die weiterhin sehr wünschenswert wäre. Die Basler Kirchenbücher enthalten nämlich neben den eigentlichen Personendaten auch viele wertvolle historische, biographische und statistische Zusatzangaben.

Ab dem 14. Jahrhundert sind für Basel verschiedene Anniversar- oder Jahrzeitbücher vorhanden. Diese Verzeichnisse eignen sich jedoch für die personengeschichtliche Forschung weniger gut, da sehr oft nur Vornamen oder Übernamen aufgeführt wurden und Altersangaben vielfach fehlen. Das Anniversarbuch des Domstifts wird heute im Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrt, Abschriften und Kopien befinden sich aber auch im Bestand „StABS, ältere Nebenarchive, Klosterarchiv, Domstift A 1 bis 3“.5 Schon wesentlich interessanter ist in diesem Zusammenhang das Gräberbuch des Basler Domstifts, das von 1496 bis 1526 in Gebrauch war. Auch dieses Buch befindet sich heute in Karlsruhe, eine Abschrift wurde unter „StABS, ältere Nebenarchive, Klosterarchiv, Domstift Ua“ angelegt.6

Johann Ulrich Surgant7, der spätere Rektor der Universität Basel, begründete für die Pfarrei St. Theodor im Jahr 1490 das wohl älteste Taufregister im deutschen Sprachgebiet und nach Porrentruy das zweitälteste auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Die lateinischen Eintragungen reichen von 1490 bis Mitte 1497 und setzen nach 1529 auf Deutsch wieder ein. Leider wurde das Taufbuch von 1490-1625 zusammen mit dem zweiten Band von 1626-1737 nach dem Tod des ersten Pfarrhelfers von St. Theodor, Johann Jakob von Brunn8, im Jahre 1861 mit dessen Privatbibliothek verkauft und gelangte über einen Händler in Paris an das British Museum in London. Bis ins 20. Jahrhundert unternahmen die Behörden wiederholte, aber letztlich erfolglose Anstrengungen, um diese Bücher zurückkaufen zu können, wobei auch der Bundesrat und der Schweizer Botschafter in London mehrfach intervenierten9. Auf ein Tauschangebot gegen drei wertvolle Merkara-Tafeln10 der Basler Mission aus Südindien im Jahre 1926 konnte das British Museum aus rechtlichen Gründen nicht eingehen. Dr. Paul Speiser jr. fertigte im Jahr 1899 in London einen kommentierten, handschriftlichen Auszug aus den beiden Bänden11 an und 1927 konnten wenigstens Fotografien12 für das Staatsarchiv erstellt werden. Ein letzter Versuch zur Rückführung der Bücher durch das Staatsarchiv im Jahre 1984 scheiterte ebenfalls an den statutarischen Bedingungen. Die Originale befinden sich seit 1998 in der British Library in London St Pancras unter der Signatur „Egerton MS 1927-192813. Schliesslich konnten aber 2014 dank der finanziellen Unterstützung durch die drei Kleinbasler Ehrengesellschaften bei der British Library eine Digitalisierung beider Bände in Auftrag gegeben und auch eine zweibändige Kopie für das Staatsarchiv angefertigt werden. Das Digitalisat14 steht seit 2015 bei der British Library online zur Verfügung.

In den übrigen Pfarreien beginnen die Taufbücher in den ersten Jahren nach der Reformation von 1529. Während die Trauungsregister höchst unterschiedliche Anfangsdaten haben, setzen die Beerdigungsregister mit Ausnahme einiger Sonderfälle von persönlicher Initiative des Pfarrers erst nach 1700 ein15. Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft sowie in Riehen beginnen die Taufbücher und Eheregister im Allgemeinen zwischen 1560 und 1660 und die Sterberegister im Verlaufe des 18. Jahrhunderts.

In den grossen Kirchgemeinden der Stadt waren neben dem Hauptpfarrer ein oder mehrere Pfarrhelfer tätig. Meist teilten sie sich die Führung der Kirchenbücher auf. So führte etwa der Hauptpfarrer von St. Leonhard die Trauungs- und Verkündregister, der erste Helfer die Beerdigungs- und Konfirmationsverzeichnisse und der zweite Helfer die Taufbücher. Jeder Geistliche verwahrte seine Bücher in einer Amtsstube oder bei sich zuhause. In einigen Kirchen führte auch noch der Sigrist eigene Bücher, deren Einträge dann meist in die Hauptregister des Pfarrers übertragen wurden. Die Verzeichnisse der Sigristen sind zum Teil als Brouillon oder Tagebuch geführt, in vielen Fällen aber auch in sorgfältiger Tabellenform, die manchmal übersichtlicher und besser lesbar sind als die Bücher der Pfarrer. Bei diesen Verhältnissen ist es geradezu erstaunlich, dass nur sehr wenige Kirchenbücher bis heute verschwunden blieben.

In den frühen Kirchenbüchern formulierten die Pfarrer in der Regel für jedes Ereignis einen praktisch gleichbleibenden, vollständigen Satz. Später verwendeten sie eine Listenform und schliesslich setzten sich im Laufe des 18. Jahrhunderts langsam tabellarische Formen durch. Das Format für die Eintragungen in die Kirchenbücher wurde erst 1826 durch die Abgabe vorgedruckter Formulare vereinheitlicht, den Geistlichen aber erlaubt, ihre bisherigen Bücher oder Bögen noch aufzubrauchen. Auch nach 1826 sind daher noch während mehrerer Jahrzehnten unterschiedlich gestaltete Kirchenbücher anzutreffen.

Am 19. April 1773 beschloss der Grosse Rat, dass neben dem Datum der Taufe künftig auch dasjenige der Geburt im Taufregister einzutragen ist.16 Der gleiche Beschluss forderte auch die Eltern auf, ihre verstorbenen minderjährigen Kinder der Pfarrgemeinde zu melden, in der die Taufe stattgefunden hatte; der Pfarrer sollte dann den Tod dem Taufeintrag beifügen. Tatsächlich haben die meisten Pfarrer in der Stadt und auf der Landschaft ab Mai 1773 auch die Geburtsdaten eingetragen; in einigen Gemeinden geschah dies jedoch erst später nach einem Pfarrerwechsel oder es wurde zeitweise wieder unterlassen. Hingegen konnte die Eintragung des Todes eines Kindes im Taufbuch nicht systematisch durchgesetzt werden17. In der vorliegenden Arbeit verwende ich einheitlich den Begriff Taufbuch anstelle von Geburtsbuch.

In den Beerdigungsbüchern wurde lange Zeit nur das Datum der Beerdigung eingetragen. Von einigen frühen Ausnahmen abgesehen findet sich das Todesdatum erst in den Jahren nach 1800, weshalb ich in diesem Beitrag bis 1870 meist von Beerdigungsregistern und nicht von Toten- oder Sterberegistern rede. Die Angabe der Todesursache war in den Verordnungen von 1827 und 1845 (siehe Seiten und ) nicht vorgeschrieben. Die neueren Formulare ab 1800 enthielten aber eine Spalte „Krankheit“, die zwischen 1800 und 1845 von den Pfarrern nach und nach auch ausgefüllt wurde. Erwartungsgemäss ist die Todesursache in den Beerdigungsbüchern des Spitals am genauesten beschrieben, aber ausser bei einigen besonderen Todesfällen auch dort generell erst ab 1826. Bei verheirateten und verwitweten Frauen trug der Pfarrer ihren ledigen Namen ein und fügte den Namen des Ehemanns bei. Erst nach 1800 scheinen die Ehefrauen auch den Geschlechtsnamen des Mannes geführt zu haben, der nun auch im Beerdigungsregister eingetragen und mit einem Hinweis auf den ledigen Namen ergänzt wurde. Für diesen Praxiswechsel gab es offenbar keine behördliche Anordnung, führte ihn doch jede Kirchgemeinde des heutigen Stadtkantons zu einem anderen Zeitpunkt ein: Riehen ab etwa 1808 als erste und St. Peter 1849 als letzte Gemeinde, wobei beide Formen vor und nach der jeweiligen Einführung oft parallel vorkommen18.

Das älteste von mir gefundene Verzeichnis aller reformierten Kirchenbücher auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Stadt wurde im Jahr 1842 erstellt. Die handschriftliche Tabelle führt insgesamt 92 Kirchenbücher auf, in die aber auch noch 14 Trauungs- und 4 Beerdigungsregister eingebunden waren. Die Gesamtzahlen von 92 Büchern oder 110 Einzelregistern bis 1842 sind nur um drei Einheiten geringer als in den späteren Verzeichnissen....

Erscheint lt. Verlag 28.12.2017
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte
ISBN-10 3-7431-1965-X / 374311965X
ISBN-13 978-3-7431-1965-9 / 9783743119659
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