Die Vielfalt normativer Ordnungen (eBook)

Konflikte und Dynamik in historischer und ethnologischer Perspektive
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2013 | 1. Auflage
342 Seiten
Campus Verlag
978-3-593-41973-2 (ISBN)

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Die Vielfalt normativer Ordnungen -
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Normative Ordnungen sind die fundamentalen Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie gelten als kaum veränderlich, sind aber ständigem Wandel unterworfen, der mal plötzlich, mal graduell erfolgt und der mal durch innere Spannungen und Widersprüche, mal durch Kontakte mit Ordnungen ausgelöst wird, die ganz anderen Gesetzen folgen. An Beispielen, die vom Alten Ägypten über die Einführung christlicher Normen in die antike Welt bis hin zum Urheberrechtsverständnis von Sängern der Sahelzone reichen, untersuchen Historiker/innen und Ethnolog/innen Konstellationen, in denen eine normative Ordnung einer anderen Platz macht.

Andreas Fahrmeir ist Professor für Neuere Geschichte unter besonderer Berücksichtigung des 19. Jahrhunderts an der Universität Frankfurt. Annette Imhausen ist Professorin für Wissenschaftsgeschichte der vormodernen Welt an der Universität Frankfurt.

Andreas Fahrmeir ist Professor für Neuere Geschichte unter besonderer Berücksichtigung des 19. Jahrhunderts an der Universität Frankfurt. Annette Imhausen ist Professorin für Wissenschaftsgeschichte der vormodernen Welt an der Universität Frankfurt.

Inhalt 6
Einleitung: Dynamik normativer Ordnungen – Ethnologische und historische Perspektiven 8
Interne Dynamik normativer Ordnung(en) 20
Auf dem Weg zu einer Revolution des Geistes? Jean d’Alembert als Testfall 22
Experten und die Umsetzung normativer Ordnungen im Alten Ägypten: Theorie und historisch fassbare Praxis 50
Bilderhorizonte: Wege zu einer Ikonologie nationaler Rechtfertigungsnarrative 80
Was ist Wandel normativer Ordnungen im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts? 110
Kontakt und Konflikte normativer Ordnungen 128
Mediationen: Normenwandel und die Macht der Medien im subsaharischen Afrika 130
Wirtschaftstheorie, Normsetzung und Herrschaft: Freihandel, »Rule of Law« und das Recht des Kanonenboots 166
Kaisertum und Christentum in der Spätantike: Überlegungen zu einer unwahrscheinlichen Synthese 198
Kosmopolitische Dynamik im Völkerrecht? Ein Beitrag zur Entwicklung des Völkerrechts und der Stellung der Rechtslehre von Francisco Suárez 226
Schutzherrschaft revisited: Kolonialismus aus afrikanischer Perspektive 244
Herausbildungen moderner Geschlechterordnungen in der islamischen Welt 276
Normative Ordnungen im Konflikt? Die Genese von Staatlichkeit und Administration in Frankreich und Begegnungen in Afrika während der Frühen Neuzeit 308
Autorinnen und Autoren 342

1842 wurde der britische Karriereoffizier Charles James Napier zum Oberkommandierenden der Streitkräfte der Ostindischen Kompanie ernannt. Mit zwölf Jahren in die Armee eingetreten, zeichnete sich der Offizier durch eine ganze Reihe militärischer Erfolge aus. In Erinnerung geblieben ist er freilich durch markige Sprüche. Der beste, die Meldung der befehlswidrigen Eroberung der Provinz Sindh 1842 mit der Botschaft 'peccavi' für 'I have Sindh', wurde allerdings in einer Lateinstunde in England erdacht und 1844 von Punch gedruckt. Immerhin soll er als Oberbefehlshaber in Sindh dem Bericht seines Bruders zufolge eine ebenso denkwürdig formulierte Begegnung gehabt haben. Die Praxis, Witwen prominenter Männer mit der Leiche des Mannes auf den Scheiterhaufen zu legen, sei in Sindh ohnehin selten gewesen, und Napier habe sie nicht für einen religiös begründeten Ritus, sondern für eine Form der Geldmacherei durch Hindu priests gehalten und entsprechend untersagt. Mit dem Argument konfrontiert, es gehe um ein zentrales Element der hinduistischen Tradition, also der lokalen normativen Ordnung, habe er den Priestern geantwortet: 'Be it so. This burning of widows is your custom; prepare the funeral pile. But my nation has also a custom. When men burn women alive we hang them, and confiscate all their property. My carpenters shall therefore erect gibbets on which to hang all concerned when the widow is consumed. Let us all act according to national customs.' Da man es auf eine Machtprobe zwischen den normativen Ordnungen doch nicht ankommen lassen wollte, seien Witwen in Sindh fortan vor dem Scheiterhaufen sicher gewesen.

Die Geschichte markiert das Aufeinandertreffen unterschiedlicher normativer Ordnungen, wie es auch gegenwärtig noch zu erleben ist. Ein Beispiel ist der deutsch-schweizerische Konflikt um die Steuerfahnder im April 2012, der in den unterschiedlichen Rechtsordnungen der beiden Länder begründet ist. Beim Aufeinandertreffen unterschiedlicher normativer Ordnungen geht es nicht nur um Triumph oder Niederlage, sondern mitunter auch um die Herausbildung einer neuen Ordnung, die vor ihrer Etablierung zunächst praktisch und theoretisch umstritten ist - etwa im Umgang mit dem Schwarzgeld der einen und dem Weißgeld der anderen Seite. So konkurrierten im Indien des 19. Jahrhunderts die Logiken des britischen Rechtsstaats, der selbst eine (theoretisch) erwünschte Tötung als Mord qualifizierte und entsprechend ahndete, und einer Vorstellungswelt, die eine schmerzhafte freiwillige Selbstaufgabe als Teil religiöser oder traditioneller Normen wertete. Bei dem einen Fall entsteht der Konflikt um zentrale Normen, aus denen eine neue normative Ordnung hervorgehen soll, innerhalb einer Gesellschaft; im zweiten ergab er sich aus dem räumlichen Transfer einer Ordnung in ein anderes Umfeld durch kommerzielle und militärische Expansion. Die Studien dieses Bandes beschäftigen sich mit der Herausbildung, Etablierung und dem Auseinanderdriften normativer Ordnungen, wobei die Unterscheidung zwischen der internen Dynamik normativer Ordnungen und des Kontakts und der Konflikte unterschiedlicher normativer Ordnungen den Aufbau des Bandes bestimmt. Zeitlich reicht die historisch und ethnologisch inspirierte Analyse normativer Ordnungen von den frühen Hochkulturen Ägyptens bis in die heutige Zeit; geografisch umfasst sie Europa, Afrika, Amerika und Südostasien. Das Forschungsprogramm, dem sich der Band verpflichtet fühlt, entstammt dem Frankfurter Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen. Innerhalb dieses Clusters hatte sich das historische und ethnologisch ausgerichtete Forschungsfeld folgende Aufgabe gestellt:

'Das Gewordensein normativer Ordnungen macht die historische Analyse zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Clustervorhabens. Sie hilft, den Begriff der Normativität zu differenzieren sowie die Komplexität aktueller Problemkonstellationen zu erfassen und sensibilisiert zugleich für die Pluralität normativer Ordnungen. Systematische und historische Analyse ergänzen sich dabei wechselseitig und zielen so auf komplexe, beide Aspekte umfassende Beschreibungsmodelle, die gleichermaßen methodisch, begrifflich wie empirisch abgesichert sind. Das historische Forschungsfeld des geplanten Clusters widmet sich daher einer diachronen Analyse ausgewählter normativer Ordnungen und ihrer Rechtfertigungsnarrative. Diese werden in ihrer historisch-kulturellen Vielfalt wie in der je spezifischen Form ihrer Etablierung behandelt.'

Ziel dieses Bandes, der am Ende der ersten Förderphase steht, ist es, nicht (nur) ein Potpourri individueller Beiträge zu liefern, sondern das historische Forschungsfeld des Clusters als Ganzes darzustellen - und somit die erste Synthese eines Teils der Forschungen eines Großprojekts zu unternehmen. Dabei fungieren drei zentrale Begriffe als ein Rahmen: normative Ordnungen, Rechtfertigungsnarrative und Akteursperspektive sollen es ermöglichen, inter- und transkulturell Entwicklungen aus verschiedensten Bereichen zu analysieren und trotz ihrer zu erwartenden Andersartigkeit in einer Art miteinander zu vergleichen, die den Blick auf grundlegende Strukturen eröffnen kann.

Der Begriff der normativen Ordnung geht auf den Rechtswissenschaftler Hans Kelsen zurück, der ihn in seiner Reinen Rechtslehre von 1934 erstmals verwandte. Dort ist 'normative Ordnung' ein relativ einfacher Begriff; er bezeichnet das System der geltenden Rechtsnormen, sprich den Inhalt (oder zumindest den systematischen Kern) der Gesetzbücher in ihrer jeweils gültigen Form. Kelsen war einem juristischen Positivismus verpflichtet, der die Summe der formal korrekt zustande gekommenen, gültigen Gesetze als alleinige Grundlage, ja als eigentlichen Inhalt der normativen Ordnung einer Gesellschaft verstand. Die technisierende Beschreibung (Normen waren und sind ansonsten vor allem arbiträre Setzungen allenfalls pragmatisch sinnvoller technischer Standards, die keinen substanziellen Gehalt und keine transzendente Dimension haben) entsprach dieser Position vollauf, und der Versuch einer systematischen, logischen Beschreibung eines Systems Recht ordnet sich in parallele Versuche einer kompletten formalen Systematisierung anderer Wissenschaften, vor allem der Mathematik etwa durch David Hilbert, ein. Entsprechend scharf war die Auseinandersetzung Kelsens bereits vor und im Ersten Weltkrieg mit den soziologischen Positionen etwa Eugen Ehrlichs, die Recht auch als eine empirisch fassbare Gegebenheit mit konkreten, bewertbaren Folgen betrachteten.

Kelsens Blick auf das Recht hat, wie von Kritikern seiner Position immer wieder hervorgehoben wird, einen stark obrigkeitsorientierten, staatstragenden Charakter. Wenn das, was der Staat beschließt, der einzige Maßstab für die Bewertung staatlichen Handelns ist, gibt es keine Möglichkeit, Widerstand etwa gegen eine Diktatur zu begründen, sofern diese auf juristisch korrektem Wege zustande gekommen ist. Darauf haben Kritiker Kelsens immer wieder hingewiesen.

An der Validität dieses Einwands ändert selbst die Tatsache wenig, dass die Kelsen'sche Position, sowohl aus kontingenten Gründen wie auch aus Überzeugung, in der konkreten politischen Situation Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg eine war, die der Weimarer Republik positiv gegenüberstand; das war in der Kelsen-Ehrlich Kontroverse im Ersten Weltkrieg noch kaum absehbar gewesen.

Aus der Sicht des historisch-ethnologischen Cluster Forschungsfeldes ist freilich eine andere Frage interessanter. Eine an Kelsen angelehnte Definition von normativer Ordnung hat auf den ersten Blick einen doppelten Vorteil: Sie ist präzise, und sie verweist auf leicht erkennbare und zugleich umgrenzte Quellenbestände. Dem stehen aber gewichtige Nachteile gegenüber. So verkürzt sie die historische Perspektive auf Gesellschaften, die einigermaßen moderne Rechtssysteme besitzen und diese auch schriftlich dokumentieren; zudem würde sie davon ausgehen, dass gesellschaftliche Beziehungen weitgehend, wenn nicht sogar ausschließlich, im Medium des Rechts geregelt werden - und somit auf explizite oder implizite Bezüge auf religiöse Gebote, moralische Vorschriften, traditionelle Praktiken oder wissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten wenig Rücksicht zu nehmen wäre. Bereits in Kelsens Begriff selbst ist jedoch eine Erweiterung angelegt, da er den Begriff der Norm allgemeiner versteht, als in der Beschreibung der normativen Ordnung im Kontext einer Rechtsordnung aufscheint:

'Wenn im Vorhergehenden von einer ?Geltung? der Norm gesprochen wird, so soll damit zunächst nichts anderes ausgedrückt werden als die spezifische Existenz der Norm, die besondere Art, in der sie gegeben ist; zum Unterschied von dem Sein der natürlichen Wirklichkeit, das in Raum und Zeit verläuft. Die Norm als solche, nicht zu verwechseln mit dem Akt, in dem sie gesetzt wird, steht ? da sie keine natürliche Tatsache ist ? nicht in Raum und Zeit. Aber da der mögliche Inhalt der Norm derselbe ist wie der mögliche Inhalt des tatsächlichen Geschehens, da sich die Norm mit ihrem Inhalt auf dieses tatsächliche Geschehen, vor allem: auf menschliches Verhalten bezieht, muss der Raum ebenso wie die Zeit, in dem das durch die Norm bestimmte menschliche Verhalten vor sich geht, im Sinne der Norm vor sich gehen soll, im Inhalt der Norm mit bestimmt sein. Die Geltung der menschliches Verhalten regelnden Normen im Allgemeinen und somit insbesondere der Rechtsnormen ist eine raum-zeitliche Geltung, insofern diese Normen raum-zeitliche Vorgänge zum Inhalt haben.'

Im Cluster lag eine noch breitere Arbeitsdefinition einer normativen Ordnung zugrunde:

'Unter normativer Ordnung verstehen wir den Komplex von Normen und Werten, mit denen die Grundstruktur einer Gesellschaft (beziehungsweise die Struktur inter- bzw. supra- oder transnationaler Verhältnisse) legitimiert wird, namentlich die Ausübung politischer Autorität und die Verteilung von elementaren Lebens- oder Grundgütern.'

Die Erweiterung der Perspektive der normativen Ordnung von den Rechtsnormen zu diesem allgemeineren Ansatz hat wiederum Vor- und Nachteile. Sie ermöglicht es, die Existenz normativer Ordnungen in allen Gesellschaften zu postulieren und ihre Auswirkungen in (fast?) allen gesellschaftlichen Praktiken zu erkennen. Das gilt besonders dann, wenn die normative Ordnung explizit gemacht wird: in (einigermaßen widerspruchsfreien) juristischen Texten, religiös begründeten Geboten, einer schriftlich gefassten und für verbindlich erklärten traditionellen Ordnung oder in wissenschaftsbasierten Versuchen, die Welt zu erklären. Dann lassen sich allenfalls Fragen nach der Bedeutung der Vorschriften für die Praxis, nach dem Ausmaß ihrer Anerkennung oder Kritik, schließlich nach der möglichen Bedeutung konkurrierender älterer oder noch nicht wirksam gewordener Texte untersuchen.

Schwieriger gestaltet sich die Lage jedoch, wenn man davon ausgehen muss, dass eine normative Ordnung zwar existiert, aber nirgends expliziert wird. Denn in diesen Fällen lässt sie sich nur aus einer Beobachtung individueller Praktiken abstrahieren, wird also aus der Perspektive eines/r Beobachters/in (re-)konstruiert.

Selbstverständlich hat selbst die Beobachtung einer expliziten normativen Ordnung immer den Charakter einer Konstruktion. Außerhalb totalitärer Staaten und Systeme, in denen keinerlei Dissens geduldet wird, existieren selbst von kanonischen Texten immer unterschiedliche Interpretationen; verschiedene Passagen gelten als mehr oder weniger zentral und wirken daher mehr oder weniger intensiv auf eine Praxis, die ohnehin von Person zu Person, Ort zu Ort, Region zu Region und mit der Zeit variiert.

Nun beschäftigt sich das Frankfurter Forschungsprojekt nicht nur mit der Beschreibung normativer Ordnungen, sondern versucht, ihren Wandel zu erfassen. Abstrakt kann man diesen Wandel in drei Phasen unterteilen. Die erste Phase betrifft die Artikulation der normativen Ordnung. Diese Artikulation ist oft mit ihrer Legitimation untrennbar verbunden, die unter anderem in Form von Rechtfertigungsnarrativen sichtbar wird. Die zweite Phase besteht in der Kodifizierung der normativen Ordnung, ihrem Festschreibungsmoment, welcher in verschiedenen Epochen und Kulturen durchaus unterschiedlich strukturiert sein kann. Die dritte Phase schließlich ist die der Kritik einer normativen Ordnung, die letztlich zu ihrer Veränderung, Revision oder Aufgabe führen kann.

Historisch-empirisch ist es jedoch unter Umständen schwierig, die Abfolge der Phasen eindeutig zu periodisieren - oder festzustellen, ob eine normative Ordnung stabil, im Aufbau oder im Niedergang befindlich ist; man denke nur an die Fülle von Diagnosen, die sich auf die normative Ordnung der gegenwärtigen europäischen Union beziehen und diese erstens ganz unterschiedlich beschreiben und ihr zweitens sehr verschiedene Zukunftsperspektiven bescheinigen. Das liegt zum einen daran, dass explizite normative Ordnungen selten in Reinform auftreten. Keine normative Ordnung ist - selbst in Phasen ihrer Stabilität - gegen Kritik gefeit. Ob Kritik also lediglich ein normales Phänomen ist oder das Aufkommen einer neuen Ordnung signalisiert, mag auch im Auge der Betrachterin/des Betrachters liegen. Ein Diskussionsbeitrag der in diesem Band versammelten Aufsätze sind daher die Vorschläge, die sie zur Abgrenzung normativer Ordnungen machen. Das dürfte in den Fällen besonders kontrovers sein, in denen es um implizite normative Ordnungen geht: hier müssen individuell entsprechende Nachweismöglichkeiten (zum Beispiel durch die Dokumentation bestimmter Verhaltensformen) gefunden werden, an denen sich Bildung und Auflösung normativer Ordnungen nachvollziehen lassen.

Erscheint lt. Verlag 18.4.2013
Reihe/Serie Normative Orders
Normative Orders
Co-Autor Dagmar Comtesse, Mamadou Diawara, Moritz Epple, Andreas Fahrmeir, Annette Imhausen, Bernhard Jussen, Hartmut Leppin, Matthias Lutz-Bachmann, Stefanie Michels, Ute Röschenthaler, Luise Schorn-Schütte, Susanne Schröter, Benjamin Steiner, Verena Steller
Zusatzinfo 6 Abb.
Verlagsort Frankfurt am Main
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte Allgemeines / Lexika
Schlagworte Gesellschaftsordnung • Gesetz • Gewalt • Legitimiation • Norm • Normativität • Normenwandel • Normsetzung • Rechtfertigung • Umbruch
ISBN-10 3-593-41973-4 / 3593419734
ISBN-13 978-3-593-41973-2 / 9783593419732
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