Vorwort Inhaltsverzeichnis
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VORWORT ZUR 3. AUFLAGE


Die dritte - vollständig aktualisierte - Auflage der "Ratgeberin: Recht" nimmt zahlreiche Gesetzesänderungen auf, die in den letzten zweieinhalb Jahren seit Erscheinen der zweiten Auflage verabschiedet wurden. Insbesondere wird das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz in dem neuen Kapitel "Gewaltschutz/Häusliche Gewalt" ausführlich dargestellt. Es ersetzt das frühere Stichwort "Schutzanordnungen". Erläuterungen zu "eingetragenen Lebenspartnerschaften" finden Sie sowohl in einem eigenen Stichwort als auch integriert in die bereits bestehenden Themenschwerpunkte. Ebenfalls eingearbeitet wurden u. a. die "Elternzeit", die den Erziehungsurlaub ersetzt, und die Änderungen hinsichtlich des Erziehungsgeldes. Auch die Neuerungen in den Bereichen Arbeit und Arbeitslosigkeit wurden berücksichtigt. Schließlich werden bei dieser Überarbeitung schon die wesentlichen Regelungen des neuen Aufenthaltsgesetzes dargestellt, das zum 1. Januar 2003 in Kraft treten und dann das bisherige Ausländerrecht reformieren soll - wenn es nicht vorher vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird.

Darüber hinaus wurde die "Ratgeberin: Recht" insbesondere bezüglich der Euro-Beträge - wie z. B. die Sozialhilferegelsätze, die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle, alle Beiträge und Freibeträge - und im Adressenteil auf den neuesten Stand gebracht.

Die umfassende Aktualisierung der "Ratgeberin: Recht" ist der Detailarbeit wie der Sachkunde von Rechtsanwältin Susanne Dern und Dipl.-Sozialarbeiterin Eva-Maria Müller-Krah (beide Frankfurt am Main) zu verdanken. Unterstützt wurden sie dabei von Rechtsanwältin Malin Bode (Bochum). Ohne sie alle hätten die - inzwischen treuen - Nutzerinnen der "Ratgeberin: Recht" sicherlich noch lange auf eine Neuauflage warten müssen. In Anbetracht der vielen wichtigen Änderungen im letzten Jahr hätte dies die - sowieso schon schwierige - Arbeit der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, die sich in ihrer alltäglichen Beratungsarbeit auf die "Ratgeberin: Recht" stützen, noch schwerer gemacht. Deshalb sind wir froh, dass durch den Beitrag von Susanne Dern und Eva-Maria Müller-Krah die 3. Auflage - so schnell und so umfassend - möglich geworden ist. Ihnen unser herzlicher Dank

Die Herausgeberinnen








VORWORT ZUR 2. AUFLAGE



Gut eineinhalb Jahre nach der 1. Auflage nun die 2. Auflage der "Ratgeberin: Recht", nicht nur, weil sich seither rechtlich einiges geändert hat, sondern auch, weil die 1. Auflage bis auf das letzte Ruch verkauft ist. Dieser Erfolg ermutigt uns, auf dem begonnenen Weg fortzufahren.

Die 2. Auflage ist auf den neuesten Stand gebracht. Das betrifft z. B. das Kindergeld, die geringfügigen Beschäftigungen, die Sozialhilferegelsätze, die Düsseldorfer Tabelle usw.
(...)

Zum Schluss möchten wir nochmals die Bitte aus der 1. Auflage wiederholen: Teilen Sie uns mit, wenn Sie ein Stichwort vermissen oder ein Problem, das in Ihrem Arbeitsalltag wichtig ist, nicht angesprochen ist! Wir überarbeiten die "Ratgeberin" fortlaufend und greifen dabei gerne Ihre Anregungen auf.

Wer sich nicht nur durch Lesen bilden möchte, hat zudem noch die Möglichkeit, an einer der beruflichen Weiterbildungen teilzunehmen, die begleitend zum Buch von der Fachhochschule Frankfurt am Main angeboten werden (s. Seite 234).

Danken möchte ich den Rezensentinnen der 1. Auflage: Ihr Lob hat uns gefreut, und ihre Kritik hat uns geholfen, die "Ratgeberin" (noch) besser zu machen. Dank gilt auch meiner Kollegin Sibylla Flügge, von deren fachlicher Kenntnis des "neuen" Kindschaftsrechts die "Ratgeberin" in ihrer 2. Auflage profitiert.

Frankfurt am Main
im Januar 2000

Dagmar Oberlies








VORWORT ZUR 1. AUFLAGE



Liebe Leserinnen!
Wir freuen uns, dass Sie unsere "Ratgeberin: Recht" in der Hand halten - so hat sich unsere Arbeit gelohnt.

Die "Ratgeberin: Recht" geht auf einen Leitfaden für Frauen zurück, der vor über fünfzehn Jahren geschrieben wurde, um Frauen, die sich von ihren (gewalttätigen) Männern trennen wollten, eine erste Orientierung Im Gewirr von rechtlichen Ansprüchen und erforderlichen bürokratischen Schritten zu ermöglichen. Inzwischen brauchen nicht nur von Gewalt betroffene Frauen, sondern auch die Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern und Beratungsstellen eine solche Orientierungshilfe im Labyrinth sich ständig ändernder gesetzlicher Regelungen.

Wir haben deshalb den Spagat gewagt, sowohl den betroffenen Frauen praktische Hilfe anzubieten als auch den Mitarbeiterinnen einen qualifizierten Überblick über die für ihre Arbeit wichtigen Rechtsgebiete zu geben. Wir hoffen, dass uns das gelungen ist, und erwarten gern Ihre Kritik, Anregungen, Änderungsvorschläge, um sie bei der nächsten Auflage zu berücksichtigen.


30 Stichworte

Für die "Ratgeberin: Recht" haben wir 30 Stichworte bearbeitet: Von "Anwaltlicher Hilfe" über "Arbeitslosigkeit", "Kinder", "Krankenversicherung", "Migrantinnen", "Nichteheliche Lebensgemeinschaften", "Rente", "Scheidung", "Schutzanordnungen", "Sorgerecht", "Sozialhilfe", "Steuern", "Strafanzeige", "Trennung", "Unterhalt", "Versorgungsausgleich", "Wohngeld" bis "Zugewinn". Über das Griffregister sind sie leicht auffindbar, so dass Sie die Möglichkeit haben, sich schnell und übersichtlich über alle neuen gesetzlichen Regelungen zu informieren.


Auf aktuellem Stand

Wir haben alle absehbaren Rechtsentwicklungen eingearbeitet, die "Ratgeberin: Recht" ist auf aktuellem Stand: Juli 1998. So erfahren Sie alles Wesentliche zum neuen Kindschaftsrecht und zum gerade verabschiedeten Kindesunterhaltsgesetz. Wir haben die Rechtsänderungen durch das SGB III im Bereich der Arbeitsförderung und der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen sowie die Neuregelung vieler Straftatbestände im Bereich sexueller Gewalt berücksichtigt.


Neu für Fachkräfte

Neu ist, dass wir der Broschüre - vor allem für die mit dem Thema befassten Fachkräfte - die wichtigsten gesetzlichen Regelungen aus den Bereichen "Anwalts- und Gerichtskosten", "Arbeits- und Arbeitslosenrecht", "Familien- und Jugendhilferecht", "Sozialleistungsrecht", "Strafrecht und Opferentschädigung" beigefügt haben.

Das ermöglicht Ihnen, sich die einzelnen Regelungen, die wir im Text nur kursorisch darstellen konnten, genauer nachzulesen. Wir hoffen, dass diese Hilfe die alltägliche Arbeit erleichtert.

Gesetze haben eine sehr kurze "Verfallszeit": ständig ändert sich etwas. Vor allem für Fachkräfte, die Frauen beraten, ist es deshalb wichtig, in der Tagespresse die geplanten Rechtsänderungen zu verfolgen. Zusätzlich empfiehlt sich die laufend aktualisierte Gesetzessammlung für Sozialberufe des Fachhochschulverlages.*


Für Frauen, die sich trennen wollen

Frauen, die sich trennen wollen, wollen wir mit diesem Leitfaden eine Übersicht geben, wie, wo, wann, was und mit welcher Konsequenz im Falle einer Trennung/Scheidung zu tun ist. Wir haben uns bemüht, die notwendigen bürokratischen Verfahren möglichst einfach und verständlich darzustellen, damit Sie Ihre Rechte wahrnehmen können und wissen, was auf Sie zukommt. Wir hoffen, dass Ihnen das Sicherheit im Umgang mit Behörden und Gerichten gibt. Dennoch sollten Sie sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unterschiedliche Hilfestellungen erhalten Sie bei Beratungsstellen, Anwältinnen, Therapeutinnen; Zufluchtsmöglichkeiten für Sie und Ihre Kinder gibt es in Frauenhäusern.


Hinweiszeichen

Adressen

Wir haben versucht, die "Ratgeberin: Recht" durch Hinweiszeichen sowie Randüberschriften übersichtlich zu gestalten, so dass Sie schnell finden können, was Sie suchen. Speziell für Frauen, die Zuflucht in einem Frauenhaus suchen, haben wir im Anhang die Adressen und Telefonnummern aller autonomen Frauenhäuser abgedruckt (von den verbandlichen Frauenhäusern haben wir Kontaktadressen angegeben).

Die "Ratgeberin: Recht" geht auf viele Vorarbeiten zurück: Die Idee stammt aus einer Zusammenarbeit zwischen dem autonomen Frauenhaus Frankfurt am Main und dem Theorie-Praxis-Schwerpunkt "Frauenarbeit" des Fachbereichs Sozialarbeit an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Der erste Leitfaden erschien 1980 unter dem Namen "Leitfaden für Frauen in Frauenhäusern".

Die letzte Überarbeitung des Leitfadens wurde 1985 vom Frankfurter "Infoladen für Frauen" geleistet, einem Projekt, das aus dem Frauenschwerpunkt hervorgegangen war und Beratung für misshandelte Frauen anbot. Die finanzielle Hinterlassenschaft dieses Projektes (dessen Aufgaben heute vom Autonomen Frauenhaus wahrgenommen werden) hat die Überarbeitung der vorliegenden Broschüre möglich gemacht.


Viele Mütter - und noch mehr Tanten

Die aktuelle "Ratgeberin: Recht" hat viele Mütter - und noch mehr Tanten: Außer den Autorinnen haben an der Ausarbeitung der Stichworte auch Studentinnen des Schwerpunktes Frauenarbeit an der Fachhochschule Frankfurt am Main mitgewirkt.

Fachkundige Hilfe haben wir uns bei den Rechtsanwältinnen Luise Gantzer (Frankfurt am Main), Malin Bode und Jutta Kassing (beide Bochum), Angelika Schröder (Darmstadt) und bei Sabine Heinke (Bremen) geholt. Ihnen allen danken wir.

Zum Schluss noch ein Hinweis: In der Broschüre verwenden wir überwiegend weibliche Berufsbezeichnungen. Wir gehen davon aus, dass im Bereich "Gewalt gegen Frauen" mehrheitlich Frauen tätig sind - und wollen unsere Wertschätzung und die Anerkennung dieser Realität auch sprachlich zum Ausdruck bringen.

Frankfurt am Main
im Juli 1998

Dagmar Oberlies
Simone Holler
Margrit Brückner




* "Gesetze für Sozialberufe", 1.984 Seiten, 25, - € (inkl. Versandkosten);
Bezug: Fachhochschulverlag, Kleiststraße 31, 60318 Frankfurt
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