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Vorwort 1999 Der Kommentar erscheint als Loseblattwerk seit nunmehr 30 Jahren. Das ''Recht der Aktiengesellschaft" ist schon lange nicht mehr dem AktG allein zu entnehmen. Die ''Publizitätsgesetzgebung" und das Umwandlungsrecht, sowie die - besondere Rechtssetzungen erfordernde - Wiedervereinigung haben die ''Einzelblüte AktG" mit anderen Gesetzen zu einem ''Strauß" zusammengefügt. Viele Gesetzestexte verweisen auf das AktG, an vielen Stellen verweist das AktG auf andere Gesetze. Durch seine besondere Gestaltung will der Kommentar dieser ''Verwobenheit" Rechnung tragen. Sein Anliegen war und ist die - durch das Loseblatt-System mögliche - Aktualität in Gesetzgebung, Rechtsprechung und greifbarer Literatur. Den Verantwortlichen und den Interessierten in der Hauptversammlung, dem Richter in der Hauptverhandlung und deren Vorbereitung, dem Rechtsanwalt/Notar in der Besprechung, dem Abschlußprüfer bei der Prüfung und dem Steuerberater/ Anlageberater/Wirtschaftsprüfer bei der Beratung soll ein Instrument an die Hand gegeben werden, das ihm den ''ersten Zugriff" für eine dem neuesten Stand entsprechende aktienrechtliche Entscheidung ''ohne Hin- und Her-Blättern" in verschiedenen Büchern ermöglicht. Das unter diesem Gesichtspunkt ausgestaltete Inhaltsverzeichnis und ein eingehendes Sachregister sollen schnell und sicher auf den richtigen Weg führen. HGB und AktG sind durch die (europäische) Publizitätsgesetzgebung besonders stark miteinander ''verwoben". Das machte einen speziell aktiengesellschaftsrechtlichen ''Einbau" der einschlägigen HGB-Vorschriften in die Kommentierung des AktG notwendig. Diese Integrierung begründete unter anderem den Ruf des Kommentars als ''praxisnah", ''benutzerfreundlich" und ''immer dem ersten Zugriff befriedigend". Dazu wurde der folgende Weg gewählt: Unter Ausnutzung der nicht gestrichenen Überschriften der in das HGB übertragenen Vorschriften des AktG werden die entsprechenden Vorschriften des HGB an den so entstandenen ''Leerstellen" des AktG eingebracht und aktiengesellschaftsrechtlich kommentiert. Die Besonderheit der Banken- und Versicherungs-Rechnungslegung wird durch den Abdruck der RechKredV und der RechVersV berücksichtigt. Eine ''Doppelkommentierung AktG/HGB" ist nicht beabsichtigt. Ebenso wird mit dem neuen UmwG '95 verfahren. Soweit Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in das Recht der Aktiengesellschaft eingreifen, werden diese zu beiden in Frage kommenden Paragraphen des AktG in das Werk ''integriert". Der Kommentar will Zusammenhänge aufzeigen, Verbindungen darstellen und Vertiefungsmöglichkeiten anbieten. Für Ergänzungen ist das Losetlatt-System der einzige Weg, einem rührigen Gesetzgeber schnell zu folgen, der ''durch einen Federstrich ganze Bibliotheken zu Makulatur machen kann". Jede Ergänzungslieferung lebt von der gesellschaftrechtlichen Veränderung durch die Gesetzgebung und der Diskussion in Literatur, Kommentierung und Rechtsprechung. Dabei kann die historische Entwicklung nicht einfach durch Streichungen älterer Rechtsprechung oder Literatur ausgeblendet werden. Kein (Groß-)Kommentar verzichtet auf ältere Hinweise zum Nachvollzug neuerer Gestaltungen, warum ein Loseblatt-Werk? Der von Anfang des Erscheinens des Kommentars praktizierte Abdruck des Erscheinungsjahres auf jedem ''Lose-Blatt" zeigt den jeweiligen beanspruchten Kommentierungsstand an. Ältere Daten insofern sollten nicht beunruhigen, zeigen sie eher die Bestandskraft der Ausführungen. Im übrigen ist der Autor bemüht, zugunsten der Aktualität und Praktikabilität ''Platz zu schaffen". Das dient z. B. andererseits der Aufnahme des sog. ''Übernahmekodex" (vgl. Rdnrn. 26 ff. zu § 22). Auch eine auf Aktualität angelegte Loseblattsammlung ''hechelt" Gesetzesänderungen allerdings dann hinterher, wenn im Laufe anderer Gesetzesänderungen die Gesetze der Loseblattsammlung nur in Marginalien betroffen sind. Im Kosten-Interesse des Beziehers müssen solche Änderungen, die sich zum nahenden ''EURO-Zeitalter" natürlich häufen, gesammelt werden. Auch hier bleibt der Autor aber der Zeitnähe besonders verpflichtet. Die Änderungen der in diesem Kommentar abgedruckten Gesetze durch das Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften, dessen Begleitgesetz, das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz, das 3. Finanzmarktförderungsgesetz, das Stückaktiengesetz, das KonTraG, das Handelsrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie vom 16. 7. 1998 sind voll erfaßt. Das Euro-Einführungsgesetz und die Insolvenzordnung sind berücksichtigt.
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