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Geleitwort zur ersten Auflage von Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags Über mangelnde Reformfähigkeit wird in Deutschland nicht selten geklagt. Die nunmehr eingeleitete Ablösung der aus dem Mittelalter stammenden Kameralistik durch ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen für den öffentlichen Bereich ist notwendig und längst überfällig. Es ist heute nicht mehr ernsthaft zu akzeptieren, dass die öffentlichen Verwaltungen keine Aussagen zu ihrem vollständigen Ressourcenverbrauch (einschließlich Abschreibungen und entstehenden Pensionslasten) oder zu ihrem Vermögen treffen können. Um Irritationen auszuschließen: Die Einführung eines neuen Gemeindehaushaltsrechts stellt keine Lösung der finanziellen Probleme für die Städte dar. Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens die wirtschaftliche Notlage der Großstädte mit aller Deutlichkeit dokumentiert wird. In Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Mittel und wachsender Komplexität von Entscheidungen wird es jedoch umso dringlicher, für Transparenz zu sorgen. Nur so besteht die Chance, die Verwaltungssteuerung zu verbessern und politische Rationalität zu beeinflussen. Das sind wir auch künftigen Generationen schuldig. Und mit dem Übergang zur Doppik besteht die Chance für eine verbesserte Kommunikation zu den wirtschaftlichen Problemen der Städte. Nach über zehn Jahre anhaltenden Debatten zum Für und Wider einer notwendigen Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens ist ein wesentlicher Meilenstein erreicht: Ende November 2003 hat die Innenministerkonferenz (IMK) der Reform des Gemeindehaushaltsrechts zugestimmt und damit Standards für den Übergang vom zahlungsorientierten zum ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen gesetzt. Die Frage ob eine solche Reform stattfinden soll, ist damit endgültig vom Tisch. Jetzt geht es darum, wie diese Reform in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird. Deshalb ist es zu begrüßen, dass mit diesem Band eine Handreichung zu den praktischen Fragen der Bewertung des kommunalen Vermögens vorgelegt wird. Die Erfassung und Bewertung des Vermögens muss in den Stadtverwaltungen der erste Schritt zur Vorbereitung auf die Umstellung des Rechnungswesens sein. Ohne diese Vorarbeiten kann keine Eröffnungsbilanz (im Rahmen der Doppik) bzw. keine Vollvermögensrechnung (wie für die erweiterte Kameralistik beschlossen) erstellt werden. Klare Orientierungen zur Vermögensbewertung sind deshalb in den einzelnen Ländern dringend geboten. Der Beschluss der IMK trifft dazu keine verbindliche Aussage. In der Mehrzahl der Länder stehen damit die notwendigen Festlegungen noch aus. Das hat nicht nur Verunsicherungen bei den reformorientierten Städten zur Folge, sondern wird, je länger die Regelungen fehlen, zu enormen Zusatzkosten für die Kommunen führen. Die Gesetzgeber müssen hier zügig Entscheidungen treffen oder den Städten die Option eröffnen, die einmal gewählten Wertansätze fortzuführen. Der hier vorgelegte Praxisratgeber ist damit nicht nur für die kommunalen Praktiker eine wichtige Hilfestellung, sondern wird auch den Meinungsaustausch zu noch offenen Fragen der Reform des Gemeindehaushaltsrechts in den einzelnen Bundesländern befruchten können. Frankfurt, im Juni 2004 Dr. Stephan Articus Geschäftsführendes Präsidialmitglied und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Vorwort zur zweiten Auflage Die erste Auflage des Haufe Praxisratgebers Kommunales Vermögen richtig bewerten hat eine erfreulich positive Aufnahme in der kommunalen Praxis gefunden und ist schnell als Standardwerk akzeptiert worden. Mit der vollständig überarbeiteten und ergänzten zweiten Auflage sollen jetzt insbesondere alle Landesprojekte umfassend dargestellt werden, die seit 2004 veröffentlicht wurden. Einbezogen wurden diejenigen Regelungsentwürfe, bei denen wenigstens ein Schlussbericht im Entwurf vorliegt. Dies betrifft im Frühsommer 2006 neben den fertigen Gesetzen der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz die Regelungsentwürfe bzw. Schlussberichte der Länder Baden-Württemberg sowie Saarland. Die genannten Landesprojekte setzen die grundlegenden Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom 20./21. November 2003 um, nach denen das Gemeindehaushaltsrecht von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform (herkömmliche Kameralistik) auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt werden soll. Bei diesem bundesweiten Reformprozess des Haushalts- und Rechnungswesens handelt es sich um die größte Verwaltungsreform in Deutschland seit der Wiedervereinigung. Mittlerweile ist auch ziemlich eindeutig, dass die kommunale Doppik in fast allen Kommunen an die Stelle der bisherigen Kameralistik treten wird. PricewaterhouseCoopers/WIBERA haben mit diesem Ratgeber zugleich den dritten Band ihres Modells eines Integrierten öffentlichen Rechnungswesens (IöR) vorgelegt. Durch die Zusammenarbeit mit dem Haufe Verlag, der über besondere Kompetenzen in den multimedialen Hilfsmitteln verfügt, sollen noch stärker - als bei den beiden ersten IöR-Büchern - die Bedürfnisse der Praktiker erfüllt werden, das Gelesene in geeigneten DV-Anwendungen zu vertiefen. Durch die beigefügte CD-ROM stehen Erfassungsformulare, Bewertungsvorlagen und Checklisten zur Verfügung, die eine besonders leichte und professionelle Problemdurchdringung ermöglichen. Das vorliegende Buch wendet sich aber nicht nur an die interessierten Praktiker in den öffentlichen Verwaltungen, die vor der Herausforderung der Bewertung des öffentlichen Vermögens stehen. Vor dem Hintergrund der derzeit weiterhin in verschiedenen Bundesländern laufenden Gesetzgebungsprozesse wird mit diesem Buch zugleich auch ein Beitrag zur Fachdiskussion aus Sicht von Wirtschaftsprüfern geleistet. Ausgehend von der Praxisfrage, welcher Wert zum Beispiel einer öffentlichen Brücke beigemessen werden kann, leistet das Buch schließlich auch einen Beitrag zur fundierten Begründung derartiger Bilanzwerte. In Analogie zum IDW-Standard IDW S 1 wird dabei für die meisten öffentlichen Vermögensgegenstände auf den Rekonstruktionszeitwert abgestellt; d. h. die Brücke erhält ihren Wert dadurch, dass sie - wenn sie nicht existierte - zur Umsetzung der politisch gefassten Beschlüsse neu errichtet werden müsste. Dementsprechend kann die Brücke zum Rekonstruktionszeitwert (also i. d. R. zum Sachwert der vorhandenen Bausubstanz) bewertet werden. Wir gehen davon aus, dass durch die vorliegende Arbeit auch die Fachdiskussion über die Bewertung kommunalen Vermögens in Deutschland bereichert werden kann. Unsere Autoren sind Mitarbeiter der von der Gruppe PricewaterhouseCoopers bisher gebildeten drei Kompetenzzentren für IöR und Verwaltungsreform in Berlin (Region Ost, Andreas Hellenbrand), Düsseldorf (Region West, Andreas Dörschell) und Saarbrücken (Region Süd, Dr. Christian Marettek). Alle drei Verfasser verfügen über umfangreiche Erfahrungen aus Beratungs- und Prüfungsprojekten im öffentlichen Bereich, insbesondere aus Umstellungsprojekten zur Einführung der doppelten Buchführung im öffentlichen Bereich. Selbstverständlich verarbeitet dieses Buch auch den vielfältigen Gedankenaustausch im Kollegenkreis. Hervorzuheben ist insbesondere die enge Zusammenarbeit mit unseren Kollegen von PricewaterhouseCoopers Real Estate, die die Immobilienbewertung vor Ort durchführen. Unser Dank gebührt insbesondere dem für die Immobilienbewertung verantwortlichen Partner, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Helmut Trappmann, sowie Herrn Dipl.-Ing. Martin Kohlhase (Public Real Estate Management). Im Mai 2006 PricewaterhouseCoopers AG
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