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Vorwort

Der "alte" BAT geht, der TVöD kommt zum 1. Oktober 2005. Der BAT ist zusammen mit den ihn ergänzenden Tarifverträgen das bei weitem komplexeste Tarifwerk in Deutschland. Seme vielfaltigen Regelungen sind für die von ihm betroffenen Arbeitnehmer kaum verständlich und selbst Fachleute können seine vielfältigen Regelungen kaum mehr überschauen.

Auch inhaltlich passt er nicht mehr in die Zeit. Geprägt von Alimentation und Anbindung an das Beamtenrecht lässt er jegliche Leistungsorientierung vermissen. Die Zeit für seine Ablösung war überreif.

Allerdmgs standen die Tarifvertragsparteien vor einer gewaltigen Aufgabe, sollte doch das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nicht nur reformiert sondern vollständig umgekrempelt werden. Zirka 100 Tarifverträge rund um den BAT sind abzulösen.

Seit Januar 2003 haben eine Vielzahl von Tarifverhandlungen in verschiedenen Expertengruppen zu zahllosen Teilthemen stattgefunden. Mit der Tarifeinigung am 9. Februar 2005 in Potsdam zwischen dem Bund und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits, mit der Gewerkschaft Ver.di und weiteren im öffentlichen Dienst vertretenen Gewerkschaften andererseits ist der Durchbruch zur größten Tarifreform des öffentlichen Dienstes seit 40 Jahren gelungen. Zugleich stellte sich die Frage der Überleitung der vorhandenen Beschäftigten in dieses neue Tarifsystem. Vorrangige Ziele waren Kostenneutralität und Bestandsschutz. Damit war zugleich klar, dass die Überleitung aus dem in Jahrzehnten gewachsenen, vielgestaltigen Tarifrecht bei den verschiedensten öffentlichen Arbeitgebern in einen schlanken, aus wenigen Rechtsnormen bestehenden. Tarifvertrag umfangreich ausfallen muss.

Angesichts der Erfahrungen, welche die Tarifvertragsparteien bei der Einführung des teilweise als Vorlage dienenden Tarifvertrages für die Versorgungsbetriebe (TVV) machten, entschieden sie sich dazu, die Überleitung anders als im TVV in einem gesonderten Tarifvertrag, dem TVÜ zu normieren. Neben der deutlich größeren Komplexität der Überleitung waren hier zwei Parteien, nämlich Bund und VKA, beteiligt, deren Ausgangssituation zum Teil verschieden war. So gibt es im BAT verschiedene Abweichungen im Mantelrecht und in den Vergütungstabellen. Hinzu kommt, dass bei der VKA eine große Zahl bezirklicher und landesbezirklicher Tarifverträge vornehmlich im Tarifrecht für die Arbeiter existieren, die in eigener Tarifzuständigkeit von den einzelnen Kommunalen Arbeitgeberverbänden verhandelt wurden und die ebenfalls in den TVöD überzuleiten sind. Dies führte zu zwei Textfassungen des TVÜ, dem TVÜ-VKA und dem TVÜ-Bund, die jedoch im Kern identische Regelungen enthalten. Dabei ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, trotz der Komplexität der Aufgabe die Überleitung in ein klar strukturiertes System zu fassen, nach dem sich die Überleitung in einer logischen Abfolge einzelner Schritte vollzieht.

Dieses umfassende Handbuch soll dazu dienen, dieses System dem überleitenden Arbeitgeber ausführlich zu verdeutlichen. Detailfragen werden anhand von Beispielen verständlich erläutert. Es ist eine anschauliche Arbeitshilfe, die dem Arbeitgeber die rechtssichere und reibungslose Überleitung ermöglicht.

Freiburg, im Juli 2005

Professor Dr. Klaus Hock