Vorwort Inhaltsverzeichnis Autor
© ABC Advanced Book Catalog

Vorwort


Das vorliegende Buch soll den Auszubildenden in der Altenpflege die wichtigsten praktischen Aufgaben in den Bereichen der Altenhilfe

•Alten- und Pflegeheim,
•ambulante Altenhilfeeinrichtung (Sozialstation),
•offene Altenhilfe,
•Krankenhaus (Geriatrische Abteilung/Rehabilitation),
•Gerontopsychiatrie

aufzeigen.

Der Autor verzichtet bei den Checklisten auf eine Einteilung nach ATL (Aktivitäten des täglichen Lebens bzw. AEDL (Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens). Diese Checklisten für Auszubildende und Praxisanleiter sind ein Dokument, das in Händen der Auszubildenden verbleibt.

Die Realisierung der praktischen Aufgaben und ihrer Dokumentation beruhen auf der Grundlage der in der Schule besprochenen theoretischen Inhalte. Dazu ist es erforderlich, dass die Auszubildenden von Praxisanleitern betreut werden und in stetigem Kontakt mit der Altenpflegeschule stehen. Die praktischen Aufgaben müssen beobachtet oder unter Anleitung durchgeführt bzw. selbstständig erledigt werden; auf exakte Dokumentation der einzelnen Tätigkeiten ist zu achten. Die Praxisanleiter kennzeichnen durch ein Kreuz (x) sowie mit Datum und Unterschrift in den Checklisten die durchgeführten Tätigkeiten. Die einzelnen Praktika werden nach empfohlenen Beurteilungskriterien eingeschätzt, die diesem Buch beigelegt sind. Der Verantwortliche für die Altenpflegeausbildung der Berufsfachschule (Höhere Berufsfachschule) für Altenpflege ist verpflichtet, mit Datum und Unterschrift die Erfüllung der Aufgaben während der Praktika zu bestätigen. Für jedes Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der benotet wird. Dies ist mit eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung in der Altenpflege. Mit Beendigung der einzelnen Praktika sind die Fehltage festzuhalten.

Mit diesen Checklisten für die praktische Ausbildung in der Altenpflege möchte der Autor auf den besonderen Stellenwert des Berufes "Altenpflegerin/Altenpfleger" hinweisen. Dieser eigenständige Beruf kann auf Grund seiner Spezifität, seiner Aufgabenvielfalt und damit seiner besonderen Bedeutung bundeseinheitlich nur in einer geregelten dreijährigen Ausbildung absolviert werden. (Siehe Altenpflegegesetz - Zustimmung des Bundesrates am 29.09.2000 und In-Kraft-Treten dieses Gesetzes am 01.08.2001. Dieses Gesetz ist durch die zweimalige Suspendierung durch das Bundesverfassungsgericht - Mai 2001 und November 2001 - vorläufig außer Kraft gesetzt worden.)

Die Schwerpunkte in der Altenhilfe müssen sowohl in Deutschland als auch europaweit in der "ambulanten" und "offenen" Altenhilfe liegen. Dieses bedarf einer verbesserten personellen Situation, auch hinsichtlich der Ergotherapeuten und Physiotherapeuten. Auf "Soziale Aufgaben: Beratung, Betreuung, Begleitung" muss in der praktischen Ausbildung besonderer Wert gelegt werden.


Dr. Gerhard Neubert